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Verkaufe Halter für Unterlegkeil - Druckversion

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Verkaufe Halter für Unterlegkeil - OM442A - 23.04.2014

Hallo zusammen,

der zusammenklappbare Unterlegkeil wird ja bekanntlich am vorderen linken Kotflügel mit einem Halter befestigt. Weder Original Keil noch Original Halter sind noch lieferbar. Von Kramp gibt es einen dem Original sehr ähnlichen Klappkeil, dieser ist aber 55mm kürzer als das Original. Wird nun der Kramp Keil in den originalen Halter eingesetzt liegt der Keil oben an den beiden Gummitüllen nicht mehr auf, sondern scheuert am Kotflügel. Beim Kramp Halter stimmt das Befestigungs Lochbild und die Optik nicht mit dem Original überein.

Ich habe nun 2 Varianten vom Original Halter hergestellt. Einmal passend zum Original Keil und einmal passend zum Kramp Keil. Der Halter ist inclusive allen Prägungen identisch zum Original. Sollte jemand Interesse haben, kann er sich gerne bei mir melden.

Gruss

Bernd


RE: Verkaufe Halter für Unterlegkeil - TMF - 23.04.2014

Hallo,
Super Arbeit Bernd!
Brach ich denn die Keile um TÜV zu bekommen?
Gruß Tom


RE: Verkaufe Halter für Unterlegkeil - Hartmut - 23.04.2014

Prima Bernd!

Wieder eine Top Arbeit!

Gruss Hartmut admin


RE: Verkaufe Halter für Unterlegkeil - jowi - 23.04.2014

Hallo Bernd tolle Arbeit wenn jetzt noch einer die Aufkleber anfertigen könnte für die Unterlegkeile das währe noch besser gruss Joe


RE: Verkaufe Halter für Unterlegkeil - OM442A - 23.04.2014

(23.04.2014, 15:10)jowi schrieb:  Hallo Bernd tolle Arbeit wenn jetzt noch einer die Aufkleber anfertigen könnte für die Unterlegkeile das währe noch besser gruss Joe

Hallo Joe,

wäre das vielleicht was für Dich? Big Grin

Gruss

Bernd


RE: Verkaufe Halter für Unterlegkeil - OM442A - 23.04.2014

(23.04.2014, 13:11)TMF schrieb:  Hallo,
Super Arbeit Bernd!
Brach ich denn die Keile um TÜV zu bekommen?
Gruß Tom

Hallo nochmal,

ich habe eben mal google wegen der Unterlegkeile bemüht. Und tatsächlich ist im §41 der StVZO geregelt, dass Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 to einen Unterlegkeil mitführen müssen.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_41.php

Davon abgesehen wurde der (bisher) fehlende Unterlegkeil bei mir seither bei der HU nie beanstandet.

Gruss

Bernd