Acker zu Wald, was sind die Konsequenzen? -
Brennholzwurm - 20.09.2009
Guten Abend!
Meine Eltern haben einen ungefähr 1 ha großen Acker. Der Bauer, der ihn bewirtschaftet hat, hat nie eine müde Mark da gelassen, nun habe ich mich dazu entschlossen, einfach mal wachsen zu lassen, was wachsen will. Sieht natürlich wild aus, aber es kommen Eschen und Ahorn auf, Buchen und Douglasien will ich nach und nach pflanzen.
Nur: wie sieht es mit den Konsequenzen aus? Kann ich grundsätzlich wachsen lassen, was ich will? Was hat es für Konsequenzen mit dem Boden? Sicherlich nicht mehr einfach, irgendwann einen Acker draus zu machen. Wobei die gewünschte Fruchtfolge auch eher in Richtung Industriestandort geht...
Das ganze befindet sich im Münchner Norden, Schotterebene.
Gruße, Thomas
RE: Acker zu Wald, was sind die Konsequenzen? -
Sammy - 21.09.2009
Hallo Thomas,
ganz heisses Thema, hast du ZA für dieses Grundstück ( offenhaltung der Landschaft, Blumenwiese, kein Handelsdünger, Satelitenbilder? ) mußt Dich
bei deinem Landratsamt schlau machen. Sonst können Strafzahlungen auf dich zukommen.
Grüße Hansjörg
RE: Acker zu Wald, was sind die Konsequenzen? -
Brennholzwurm - 21.09.2009
Was ist ein ZA?
RE: Acker zu Wald, was sind die Konsequenzen? -
900er - 21.09.2009
Zahlungsanspruch nehm ich mal an.
Lg Simon
RE: Acker zu Wald, was sind die Konsequenzen? -
wolli - 22.09.2009
Servus,
wenn die Zahlungsansprüche nicht mehr aktiviert werden = nicht mehr für die Fläche genutzt werden, dann sehe ich kein Problem. Außerdem dürften die für die Fläche sowieso dem letzten Pächter gehören. Der kann sie auch für eine andere Fläche verwenden oder die Zahlungsansprüche verkaufen.
Gruß
Wolfgang
RE: Acker zu Wald, was sind die Konsequenzen? -
holgi63 - 22.09.2009
Hallo Thomas,
es kommt darauf an, wie die Fläche im aktuellen Raumordnungsplan eingestuft ist. Es gibt Flächen, die dürfen nicht aufgeforstet werden, andere dürfen sehr wohl.
Ich kenne mich da nicht mit jedem Detail aus, aber die für Dich (bzw. die besagte Fläche) zuständige Kommunalverwaltung sollte Dir dazu Auskunft geben können. Auch Dein zuständiges Landwirtschaftsamt (ich weiß, das heißt heute nicht mehr so!) kann dazu Auskunft geben. Nicht zuletzt könnte Dein zuständiges Forstamt die Frage auch beantworten. Da diese aber in letzter Zeit massiv durcheinandergewirbelt wurden, kann es sein, dass sie sich erst selbst schlau machen müssen.
Verbindlich zuständig ist (zumindest hier in Hessen) das Regierungspräsidium.
LG
Holger
Weiterführende Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/Raumordnung
http://de.wikipedia.org/wiki/Flächennutzungsplan
http://de.wikipedia.org/wiki/Regierungspräsidium
RE: Acker zu Wald, was sind die Konsequenzen? -
Brennholzwurm - 22.09.2009
Danke erstmal, ich werde das mal checken.
Grüße, Thomas