06.06.2012, 17:42
Hallo,
wir haben unseren John Deere umbereift und dadurch hinten einen Radüberstand von 140mm, die Räder werden aber immer noch um mehr als 2/3 ihrer Gesamtbreite abgedeckt. (Sind 540er)
Als ich Gestern beim TÜV zum Eintragen war, wollte dieser eine vollständige Radabdeckung sehen. Da der Schlepper aber nur 30 Km/h läuft, reichen meines Wissens nach 2/3 Abdeckung aus.
Kann mir jemand sagen, wo es einen entsprechenden Gesetztestext dazu gibt?
So steht leider Aussage gegen Aussage und der TÜV Prüfer will das so nicht eintragen...
Möchte mir keine hässlichen Gummilappen dranmachen.
Wäre schön falls jemand was handfestes hat was ich vorlegen kann...
Gruß Christoph
wir haben unseren John Deere umbereift und dadurch hinten einen Radüberstand von 140mm, die Räder werden aber immer noch um mehr als 2/3 ihrer Gesamtbreite abgedeckt. (Sind 540er)
Als ich Gestern beim TÜV zum Eintragen war, wollte dieser eine vollständige Radabdeckung sehen. Da der Schlepper aber nur 30 Km/h läuft, reichen meines Wissens nach 2/3 Abdeckung aus.
Kann mir jemand sagen, wo es einen entsprechenden Gesetztestext dazu gibt?
So steht leider Aussage gegen Aussage und der TÜV Prüfer will das so nicht eintragen...
Möchte mir keine hässlichen Gummilappen dranmachen.
Wäre schön falls jemand was handfestes hat was ich vorlegen kann...
Gruß Christoph