Wichtig! Steuerbefreiung Grüne / Schwarze Kennzeichen! Wir brauchen eure Hilfe!
#16

Ja, auch gewerblich wenn die Versicherung mitspielt. Kenne einen Getränkehändler der mit einem Rundhauber auf "H" Kennzeichen ausliefert. Im Fernseh war auch ein Bericht über einen Spedition die mit den alten Lkw´s fährt.

Mfg
Martin
Zitieren
#17

Hallo Thorsten (van Lengerich),

die Petition ist in Ordnung, denn es gibt speziell in den historisch gewachsenen, klein parzellierten Gebieten eine Menge an Flächen, die zu klein sind, dass sie noch gepachtet sind, wenn sie nicht alle aneinander einen großen gemeinsamen Schlag bilden. Zudem sind sie - um wieder die Streuobstwiese anzusprechen - oft nicht mit aktueller Technik zu mechanisieren bzw. wenn, dann nur mit kleinen (alten) Schleppern und Maschinen.
Das passt in die heutige moderne Landwirtschaft nicht mehr hinein und nur Zaun drum und beweiden löst das Problem oft nicht - es sei denn, man sperrt Ziegen dazu.

Dass bei solchen kleinen Flächen keine Ertragsorientierung mehr stattfinden kann, ist nur logisch.
Wer nun die Verwilderung und Verbuschung verhindern will, muss als Eigentümer oft selbst Hand anlegen.
Wenn man dann dafür noch einen älteren Schlepper besitzt, mit dem man das alles machen kann, kann man sich glücklich schätzen...
...ein paar Maschinchen, kleiner Wender, Schwader, Wägelchen, etc...

Für diesen Zweck halte ich diese Steuerbefreiung, die mit der Petition erzielt werden soll, für sinnvoll, denn was heute immer noch etliche behördliche Umweltschützer nicht begreifen, ist, dass wir in unserer mitteleuropäischen Gegen durchweg eine Kulturlandschaft pflegen und nicht jede Verwilderung erweitert die Vielfalt von Fauna und Flora.
Wer die vielen kleinen hügeligen Parzellen bspw. in Baden-Württemberg kennt, weiß, was es bedeutet, solche Flächen von Hand sauber zu halten. In solchen bäuerlichen Strukturen entstanden einst die Bauernschlepper, wie Fendt, Kramer, aber auch Holder und Agria, letztlich auch der Urvater unserer MBtrac...

Mir ging es nur darum, dass der Eine oder Andere mit dieser Petition evtl. Erwartungen verknüpft, die diese nicht erfüllen kann!
Es erweitern sich vielleicht die Möglichkeiten, an eine solche Steuerbefreiung heranzukommen, die private Nutzung in all seinen Facetten wird dadurch nicht legaler...

Wenn ich einst alt bin und meine Kinder die Landwirtschaft nicht fortführen, werde ich wohl auch irgendwann verpachten müssen und meine nicht oder nur mit kleinen Maschinen mechanisierbaren Restflächen - zu denen auch eine Streuobstwiese gehört ;-) - so lange selber bearbeiten, wie ich es noch kann. Die erweiterte Steuerbefreiung aus der Petition könnte also auch mir dereinst nützlich sein - wenn sie denn je kommt...

FG
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

Zitieren
#18

Hallo Zusammen

Nach dem hier einige Aspekte von meinen Vorrednern eingebracht worden sind, möchte ich diese um folgende Gedanken ergänzen.

Kosten tut diese Steuerbefreiung rein gar nichts. Schließlich sind die meisten kleinen Schlepper aus alter Zeit noch grün.
Zur Brauchtumspflege hat sich der Gesetzgeber mit einer Steuerbefreiung hinreißen lassen, ebenso wie zur Mithilfe bei Feuerwehreinsätzen und Umweltschutzeinsätzen sowie deren An und Abfahrten.
Leider, oder besser Gott sei Dank, ist mit dem grünen Kennzeichen die Möglichkeit des Mitführens eines zulassungsfreien Anhängers verknüpft.
Was soll also ein Besitzer eines kleinen Schleppers mit schwarzen Kennzeichen mit seinen Ackerwagen tun? Der Mann vom TÜV wird ihm nur schwer und widerwillig die notwendigen Dokumente geben.
Also müsste der politische Apparat an dieser Stelle vielleicht auch mal tätig werden.
Andere "Nutzergruppen" haben schließlich auch ein grünes Kennzeichen durch ihre Interessenvertreter durchgesetzt.
Ich denke da speziell an die Sportanhänger (Bootsanhänger, Pferdeanhänger, Motocrossanhänger,....)
Wo ist nun der Nutzen höher für die Allgemeinheit, dort oder im Bereich Landschaftspflege?
Der Holzer, der mit seinem Schlepper das Brennholz nach Hause holt leistet auch einen nach seinen Möglichkeiten erheblichen Beitrag zur CO2 Einsparung. Warum sollte man dies also verteufeln? Und wer meint, er spare damit richtig viel Geld, der sollte mal den gesamten Aufwand geldmäßig bewerten. Er wird vermutlich feststellen, dass die fossilen Energieträger gar nicht so teuer sind.....


Daher begrüße ich solche Aktivitäten wie diese Petition. Es gibt leider viel zu wenige davon.

Gruß Jan

P.S. Wer genaue Hintergründe dieser Petition wissen möchte, der kann dies in der "Oldtimer Traktor" nachlesen.
Zitieren
#19

Hallo Leute,

ich fürchte das es mit 50.000 Stimmen nichts wird, ich bin "Stimme 467"

Gruß

Jan

MB Trac 800 Mittelschalter Bj. 81
Bungartz Kummutrac 8501
Güldner G 50 A mit FL
Schaeff SKL 830
Deutz F1L612

Zitieren
#20

(29.01.2013, 22:03)jan schrieb:  ...
Leider, oder besser Gott sei Dank, ist mit dem grünen Kennzeichen die Möglichkeit des Mitführens eines zulassungsfreien Anhängers verknüpft.
...

Hallo Jan,
der zulassungsfreie Anhänger bis 25km/h ist nicht an die Kennzeichenfarbe gebunden, sondern ausschließlich an den Einsatzzweck lof.
In der Praxis ist das zwar die Regel, dass vor diesen Anhängern dann meist Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen vorgespannt sind, aber wenn ich mir bei irgendeinem Privatmann seinen Schlepper mit schwarzem Kennzeichen ausleihe und dann mit zulassungsfreien Anhängern und grünem Folgekennzeichen, das auf einen meiner steuerbefreiten Schlepper lautet, meine Ernte transportiere, dann ist das zulässig.
Selbst wenn Du dann mit diesem Schlepper meine Ernte transportieren würdest, wäre das zulässig.
Wichtig ist dann aber wieder, dass der mit schwarzem Kennzeichen zugelassene Schlepper den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft entspricht, denn die Zulassungsbedingungen weichen davon ab (Beipiel der sogenannte Umsturz-Schutz - Überrollbügel)
Es kann Dir dann allerdings durchaus passieren, dass Du von der Rennleitung kontrolliert wirst, weil auch den Polizisten erzählt wird, sie sollen nach Schleppern Ausschau halten, die ein schwarzes Kennzeichen haben und einen Anhänger mit grünem Kennzeichen angehängt haben.

In der Regel ist ein solches von der Polizei angehaltene Gespann dann auch kein Erntetransport, also ein lof-Einsatz - aber eben nur in der Regel...

Die Zulassungsbestimmungen sind derart kompliziert, dass selbst Behörden oft völlig falsche Auskünfte geben...

FG
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

Zitieren
#21

(01.02.2013, 10:14)holgi63 schrieb:  Es kann Dir dann allerdings durchaus passieren, dass Du von der Rennleitung kontrolliert wirst, weil auch den Polizisten erzählt wird, sie sollen nach Schleppern Ausschau halten, die ein schwarzes Kennzeichen haben und einen Anhänger mit grünem Kennzeichen angehängt haben.

In der Regel ist ein solches von der Polizei angehaltene Gespann dann auch kein Erntetransport, also ein lof-Einsatz - aber eben nur in der Regel...

Hallo Holger,

hast Du Urteile oder Vorschriften für uns, die wir bei einer Kontrolle den Polizisten vorlegen können?

Viele Grüße,
Tobias
Zitieren
#22

Hallo Tobias,
wie ich schon im Beitrag
https://www.trac-technik.de/Forum/showth...?tid=19870
geschrieben habe:
In § 3 Abs. 2 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) sind die Ausnahmen von der Zulassungspflicht geregelt und in § 4 FZV sind dann die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme genannt. Siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/index.html
Gruß Dirk
Zitieren
#23

So, bei dem Thema ist ja noch ein wenig Unterstützung notwendigRolleyes

Countdown läuft ja in 17 Tagen aus. Aber ein für viele vll interessanter Beitrag:

http://www.ofd-karlsruhe.de/servlet/PB/s...0Landw.pdf


Michel liegt mit seinen Ausführungen vll auch gar nicht so ganz danebenRolleyes
Wenn das wirklich gewollt ist, frag ich mich, wo die ganzen Leute mit ihrer Unterstützung bleiben. Shy

Gruß

Ulli

Wer mit dem Strom schwimmt, kommt nie an die QuelleWink
Zitieren
#24

Hallo,
ich hätte nur mal eine Frage.
Darf man dann auch Oldtimer-Trecker auf grüne Nummer zulassen?
Auch wenn man Sie nicht in der Landwirtschaft einsetzt?
LG Niklas
Zitieren
#25

Moin Niklas,

Traktor ist erstmal Traktor, egal wie alt. Wenn du den Nutzungszweck nachweisen kannst sollte ein steuerbefreites Kennzeichen kein Problem sein.

Gruß

Volker

Volker


MB 323, Kipper
Eicher GT 220
MB-Trac 800
to be continued
Zitieren
#26

(02.02.2013, 19:47)tok65 schrieb:  ...
Hallo Holger,
hast Du Urteile oder Vorschriften für uns, die wir bei einer Kontrolle den Polizisten vorlegen können?

Viele Grüße,
Tobias

Hallo Tobias,

nein, obwohl es solche bestimmt gibt, aber die Erfahrung lehrt meist, dass Du im Kontrollfall sowieso eher kaum das Diskutieren anfangen kannst...

Wer sich die entsprechenden Gesetze aufmerksam durchliest, dem erschließt sich das Erlaubte durchaus, aber in der Hektik einer Kontrolle hast Du kaum eine Chance...

...und damit will ich den Beamten nicht mal schlechte Beweggründe unterstellen!

FG
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

Zitieren
#27

Hallo Manfred,

ich habe soeben unterzeichnet. Ich habe mir erlaubt, auch in einem anderen Forum auf die Petition hinzuweisen, evtl. kommen so noch einige Unterschriften mehr zusammen.

Gruß aus der Nachbarschaft,

Pirx
Zitieren
#28
OTRAC12 

Hallo Freunde!
Mit der Grünen Nummer ist das so eine Sache,es ist nicht mehr so einfach
die zu bekommen.Opa und Oma mit Zirkuswagen werden auch mal überprüft,
dann zahlen die die Steuern nach ab dem Tag wo sie keine Landwirtschaft
mehr haben.
Jetzt meine Geschichte.
Ich bin 71 Jahre btreibe über 40 Jahre eine Pferdezucht (Hatte früher auch
Kühe) und hatte immer einen Traktor. Vor 4 Jahren habe ich meinen David Brown abgemeldet und den MB Trac angemeldet.Nach einigen Tagen bekam ich Post vom Finanzamt das mir keine grüne Nummer zusteht. Ich meine Unterlagen geschnappt und zum Finanzamt. Die Tante da war sehr schnippisch,sie können mir doch nicht weismachen das sie ihre 2,6 ha noch selber bewirtschaften, bringen sie mir Unterlagen dass Sie Produkte verkaufen und in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind, dann kriegen sie eine grüne Nummer und sonst eine schwarze. In der Göttinger Gegend sind Kollegen unterwegs und kontrollieren die Höfe, wenn die Ländereien verpachtet sind zahlen die für die ganze Zeit die Steuern nach. Seitdem habe ich eine schwarze Nummer und zahle um die 370€ das ist ja noch bezahlbar. Seit einiger Zeit bin ich ja in diesem Forum und verbringe meine Abende die Artikel zu lesen.(Ich finde es ganz toll was Hartmut da auf die Beine gestellt hat) Ich habe dann gelesen dass ich meine Anhänger mit grüner Nummer garnicht ziehen darf.
Ich hatte früher meine 2,6 ha und 10 ha ohne Pachtvertrag. Seit 10 Jahren haben wir noch 15 ha dazu gepachtet mit Vertrag auf den Namen meiner Lebensgefährtin,die auch hier die Reitschule und ein Reiterlädchen betreibt.Von der Landwirtschaftlichen Bg sind wir befreit weil wir ja in einer anderen BG sind.Jetzt werde ich meine Papiere nochmal unterm Arm nehmen und zum Finanzamt gehen. Ob wir eine grüne Nummer kriegen auf den Namen meiner Lebensgefährtin (Die ist auch jünger). Bin mal gespannt.
Viele Grüße Manfred.
Zitieren
#29

...tja Manni, dann mal herzlich Willkommen im internationalen Forum der Sternenkreuzer!Big Grin

greetz

der thorstenWink
Zitieren
#30

(27.01.2013, 18:51)vanLengerich schrieb:  Hallo Freunde,

ich hab da mal ein Anliegen, wäre nett wenn ihr Helfen würdet.

Danke Thorsten

Liebe Schlepperbesitzer und solidaritäre Mitstreiter

Es gibt Neues zum grünen Kennzeichen für Schlepper, Anhänger und Unimog.
Die Interessengemeinschaft Huchenfeld IG aus Pforzheim (Hauptinitiator der Schlepper-Demo vor dem Finanzamt Pfhm.) hat erreicht, dass eine Petition vor dem Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht wurde.

Berichte in OLDTIMER Traktor Heft1 und 2/13

Die „Grauzone grünes Kennzeichen“ soll Bundesweit einheitlich geregelt werden. Ziel ist die Anerkennung auch nicht kommerzieller Nutzung unserer Fahrzeuge mit Anhänger für z.B. Pflege von Streuobstwiesen, Bewirtschaftung kleinparzelliger Flächen ohne Gewinnerzielung, allgemeine dem Erhalt unserer Kulturlandschaft dienende Tätigkeiten etc.
Nachfolgend der Link zur Mitunterzeichnung der Petition.
Je mehr Unterzeichner, desto größer die Erfolgsaussichten für die Besitzer.
Zeigen sie sich Solidarisch auch wenn sie kein Fahrzeug dieser Art haben.

Die Petition ist zeitlich begrenzt bis 18.02.2013. Bis dahin sollte das Quorum von 50.000 Stimmen Mitzeichner erreicht sein! Danke vorab.

Dieses Schreiben bitte an alle weiterleiten egal ob ein grünes oder schwarzes Kennzeichen vorhanden ist.

WIR BRAUCHEN VIELE UNTERZEICHNER !!!

Auch wenn Dich das Thema „grünes Kennzeichen“ nicht mehr direkt betrifft (weil Du schon eine schwarze Nummer am Fahrzeug hast), wäre es ein schönes Zeichen der Solidarität mit den betroffenen Fahrzeugbesitzern, die Sache zu unterstützen.
Die Eingabe dauert nur wenige Minuten.

Hier der Link:

https://epetitionen.bundestag.de/content...39199.html

oder www.Bundestag.de und dann zur Petition 39199 Danke

Danke für Eure Mithilfe

Schlepper- und Oldtimerfreunde Huchenfeld IG
Manfred Geist
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: