Planwagen hinter dem MB Trac
#1
ZTRAC15 

Hallo zusammen.

Ich werde ab und an mal gefragt, ob ich mit meinem MB Trac einen Planwagen ziehen kann.... das können ist nicht das Problem nur ich weiss nicht so recht ob ich es auch darf.
Es scheint von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein.

Der MB Trac hat eine schwarze Nummer und Ich habe den FS der Klasse CE.

Weiss jemand wie das in NRW geregelt ist??

Für Antworten wäre Ich sehr dankbar.
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#2

Hallo Thorsten,

für was ist denn der Planwagen?,-aber ich denke warum nicht.Ich hätte keine bedenken solange der Wagen Vorschriftsmäßig ist(Bremsen,Licht...).


MFG
Berni
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#3

Ich denke der Planwagen wird dazu genutzt Menschen die etwas zu feiern haben von A nach B zu bringen...............
Und das ist eigentlich nicht erlaubt.
Erlaubt sind Personentransporte auf Landwirtschaftlichen Anhängern mit Einschränkungen auf dem Weg zum (Ernte-) Acker und zurück.
Wie man evtl. Ordnungshütern das bei einem Planwagen erläutern möchte hängt stark von der Tagesform ab......Big Grin


M.f.G. Dieter
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#4

Hallo ,
danke schon mal für die Antworten.
Richtig, der Planwagen ist zum Personentransport für 8 Personen gedacht. er hat auch eine Zulassung und ist auch gebremst. Zur Zeit wird er jedoch nur für Sog.Traditionsveranstaltungen genutzt, wie z.B. Treibjagd, Schützenfest etc.-was auch erlaubt ist...Unser Strassenverkehrsamt konnte mir auch keine richtige Auskunft geben, nur ein Merkblatt woraus keiner Schlau wird.
Meine KFZ Versicherung hat mir bei dieser Frage gut geholfen, das wäre kein Problem bei entsprechender vorheriger Meldung an die Versicherung.
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#5

Hallo Toto,

juristisch ist das inzwischen alles so in Vorschriften gepackt, dass man es kaum noch richtig machen kann.

Zum Anhänger generell:
Wenn keine land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung eines Anhängers vorliegt, ist ein solcher grundsätzlich zulassungspflichtig, wenn er hinter einem Zugfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, auch dann, wenn es sich um einen Anhänger mit 25km/h Höchstgeschwindigkeit handelt und auch dann, wenn das Zugfahrzeug eine grüne Nummer hat.
Das gilt immer! Es gibt (mit ein paar kleinen Ausnahmen, die aber für uns bedeutungslos sind) keine Folgekennzeichenregelung bzw. generelle Zulassungsfreiheit für Anhänger bis 25km/h außerhalb der lof-Nutzung, auch wenn immer mal das Gegenteil behauptet wird!

Die Ausnahmegenehmigungen, welche von Kommunen ausgegeben werden, sind diesbezüglich kritisch zu bewerten, da ihr Gültigkeitsbereich regional eng begrenzt ist und nur in deren eigenem Gebiet gegeben ist.
Das kann schon dann heikel werden, wenn durch den Ort eine Bundesstraße geht, die für die Brauchtumsveranstaltung nicht ordnungsgemäß gesichert wurde bzw. der Verkehr vorschriftsgemäß umgeleitet wurde. Diese Bundesstraße gehört nämlich nicht der Kommune, folglich gilt die Ausnahme dort auch nicht.

Du brauchst also, wenn der Anhänger nicht zugelassen ist (also keine Zulassungsbescheinigung I und II besitzt, sowie ein eigenes amtliches Kennzeichen und darauf den Stempel des Landkreises, sowie TÜV-frei ist) eine solche Ausnahmegenehmigung der Kommune (Stadt, Gemeinde), in der die Brauchtumsveranstaltung stattfindet und wenn Du von außerhalb mit dem Anhänger auf der Straße anreist. auch für diese gesamte Strecke eine solche.

Für den Personentransport gelten soweit mir bekannt, landesweite Regelungen, die jeweils in Erfahrung zu bringen und zu beachten sind. Wichtig ist, dass dieser Personentransport nur während der offiziellen Zeit des Umzuges auf den für den Umzug vorgeschriebenen Strecken stattfindet. Selbst die oft obligatorische Heimfahrt der lustigen Gesellen auf dem Anhänger nach dem Umzug ist schon unzulässig.

Das ist wie überall: So lange nichts passiert...
Manche dieser Verordnungen mögen einem schlicht überzogen oder unvernünftig erscheinen, jedoch, was wird aus mir, wenn ich mit einem solchen Gefährt in einen Unfall verwickelt werde...
Bei uns in der Gegend ist vor ein paar Jahren bei einer Ausfahrt zum 1. Mai ein schwerer Unfall passiert. Da war nichts angemeldet, nichts gemäß Vorschrift und der Fahrer des verunfallten Fahrzeuges hat bis heute daran zu tragen...

Oft bringt es was, wenn man vor einer solchen Veranstaltung mal mit der örtlichen Polizeibehörde spricht. Allerdings sind dort gemachte Zugeständnisse ebenfalls wertlos, wenn es zum Äußersten kommt.

So lange nix passiert, sind Versäumnisse in dieser Sache OWI's bzw. Straftatbestände kleinerer Natur.
Wenn etwas passiert, muss die Gegenpartei nur einen gewieften Rechtsanwalt haben, der sich mit Schadenersatzforderungen auskennt...

Wenn ohne Zulassung des Anhängers mit Ausnahmegenehmigung gefahren wird, ist vorher mit der eigenen Versicherung zu klären, ob sie in einen entstehenden Schadensfall eintritt und zwar zum einen verkehrsrechtlich und zum anderen in Fragen der Personenbeförderung!

...und das sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, an mündliche Zusagen kann sich die Versicherung komischerweise im Schadensfall meistens nicht mehr erinnern...

Grüße
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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#6
Strac 

Hallo zusammen,
besten Dank für die Antworten, Links und Tipps...
wir lassen das mal lieber mit der Silvestertour mit dem Trac und PlanwagenWink
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#7

(20.11.2014, 21:30)tricotrac schrieb:  In welcher Region NRW`s bist du daheim ?

Ich komme auch Bochum.
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#8

Hallo Thorsten,

(20.11.2014, 21:45)Toto schrieb:  
(20.11.2014, 21:30)tricotrac schrieb:  In welcher Region NRW`s bist du daheim ?

Ich komme auch Bochum.

Das erklärt dann auch Deine obige Aussage
(17.11.2014, 23:54)Toto schrieb:  Unser Strassenverkehrsamt konnte mir auch keine richtige Auskunft geben,
TongueTongueTongue

Frag mal in Dortmund oder Essen nach, die wissen mitunter mehr.

Grüße
DaPo (Daniel)
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