05.01.2015, 12:05
Danke für den link zum Urteil, Ralph, ich muss mich korrigieren.
Da hat es sich das FG m.E. sehr leicht gemacht, indem es auf das Grundsatzurteil des BFH gar nicht eingegangen ist. Dass der BFH Revision zugelassen hat (Az. II R 38/13), obwohl die Revisionsvoraussetzungen eigentlich nicht gegeben sind, spricht Bände, denn es bedeutet, dass er der Entscheidung grundlegende Bedeutung beimisst.
Zu den Schaustellern: deren Lkw/Zugmaschinen fahren zwar nicht mit grüner Nr. (das Thema hier), haben aber abseits der grünen Nr. eine eigene Steuerbefreiungsvorschrift. Das war mir neu.
Reinhard
Da hat es sich das FG m.E. sehr leicht gemacht, indem es auf das Grundsatzurteil des BFH gar nicht eingegangen ist. Dass der BFH Revision zugelassen hat (Az. II R 38/13), obwohl die Revisionsvoraussetzungen eigentlich nicht gegeben sind, spricht Bände, denn es bedeutet, dass er der Entscheidung grundlegende Bedeutung beimisst.
Zu den Schaustellern: deren Lkw/Zugmaschinen fahren zwar nicht mit grüner Nr. (das Thema hier), haben aber abseits der grünen Nr. eine eigene Steuerbefreiungsvorschrift. Das war mir neu.
Reinhard
Ich habe eine Phobie: Dat geit mi allns am mors phobie.