Nabend
Das die BG neuerdings die Windenprüfung verlangt ist wohl richtig. Das hat dann auch nichts mit privater
Nutzung zu tun. Die Hauptberuflichen Rückeunternehmer müßen ja schon länger die Windenprüfung und
Kranprüfung nachweisen. Dies kam aber wegen der Zertifizierung und nicht von der BG. Ich nehme mal an
das die sich nun da anhängen.
Ich bin befugt für Kran- und Windenprüfungen durchzuführen. Das mit dem Lehrgang ist richtig, aber nicht
alles. Dazu mußte ich dann anschließend noch einen Griff in die Moneykiste tätigen um das nötige Messwerkzeug
zu beschaffen. Dies war keine Kleinigkeit.
Zitat:Hör dich doch mal in der Forst um, dort gibt es bestimmt Leute, die dir deine Winde abnehmen, falls erforderlich.
Diese Aussage ist nur insofern richtig das es Unternehmerm gestattet ist die Windenprüfung nach der Teilnahme an
einem Tageskurs selbst durchzuführen. Aber nur wenn die Leute selbst mit der Winde arbeiten und keine Angestellten.
Bei mir sieht es so aus das viele Forstunternehmer anrufen mach mal, dann sind Sie selbst aus der Verantwortung.
Und mal ganz nebenbei bemerkt, wie sagte ich zu dem Lehrgangsleiter bei dem Krankurs auf die Frage hin wie ich
die Zugprüfung durchführe: Diejenigen welche die Windenprüfung selbst durchführen sind die wo mit den
größten Schrottwinden umher geistern
. Bei denen die ich kenne und die Prüfung selbst machen ist das so
Da ist die Zugprüfung ganz sicher purer Luxus weil die nötige Zugwaage fehlt. Die Zugprüfung sehe ich eher
etwas gelassen, bisher habe ich erst dreimal die Zugleistung korrigieren müßen, bei einem bin ich mir ganz sicher
das die Korrektur nach dem verlassen des Hofes wieder rückgänig gemacht wurde. Ich lege aber allergrößten
Wert auf eine zu 100% funktionierende Windensteuerung, sei es Funk oder Handsteuerung. Genau aus diesem
Grund habe ich vor 3 Wochen noch eine Windenprüfung versagt. Ich darf als Prüfer keine Winde still legen, da
besteht ein Unterschied zum TÜV oder KÜS, die dürfen ein Fahrzeug bei groben Mängeln stilllegen. Ich muß
dem Windenbetreiber auf die Mängel aufmerksam machen und dieser hat die dann zu beheben. Das einzige ich
muß zwischen geringen Mängeln und groben Mängel unterscheiden. Dabei ist dann zu vermerken ob einem Weiter-
betrieb bedenken entgegen stehen oder nicht. So ist z.B. die Seilendverbindung ein geringer Mangel.
Diese muß entweder Hydraulisch verpresst sein oder ein Flämisches Auge geflochten sein. Die normale Press-
kausche mit dem Schlagwerkzeug alleine reicht nicht aus, obwohl es früher Jahrzehnte nichts anderes gab. Oder
die letzten Meter Seil weisen zuviel Seilbruch auf.
Normalerweise hat jeder Betrieb der Forstgeräte betreut die Befugnis zur Windenprüfung. In unserer Ecke
gibt es auch viele LaMa-Buden die diese Prüfung abnehmen. Einfach mal in eurem Umfeld nachhören.
Gruss aus dem Heckenland, Matthias