Hallo Alex,
leider habe im Moment sehr wenig Zeit um das Thema Rückverfolgbarkeit Lebensmittel ( und damit auch Getreide)im Zusammenhang mit dem Art. 18 der EU VO 178/2002 zu diskutieren. Ich kann desshalb auf die schnelle jetzt auch nur Stichpunkte/Schlagworte geben.
Eins vorneweg: Um diese gesetzlichen Vorgaben zu Erfüllen, brauchst Du nicht zwingend eine EDV gestütze Lösung. Im Grunde mußt Du nur belegen können was Du wie erzeugst (machst Du ja mit der Schlagkartei schon) und an wen Du das Produkt geliefert hast (Lieferschein etc). Damit hast Du die Anforderungen aus dieser Basis VO erfüllt. Das System ist so aufgebaut, dass der jeweilige in der Kette (Landwirt, Lagerhaus, Mühle, Bäcker usw.) nach dem System one step up, one step down dokumentieren muss. Weitergehende Forderungen werden dann von Deinen Abnehmern (z.B. BayWa, Raiffeisenläger, Metz, Mühlen) auf privatrechlicher Basis gestellt.
Wenn Du Dich mit der Sache tiefer beschäftigen willst, hier ein paar Links:
www.agrimanger.de - dann Nachrichten/Online-Archiv/Suchbegriff "Rückverfolgbarkeit"
weiter:
http://www.bayerischerbauernverband.de - dann Aktuelles/Qualitätssicherung/Dokum. u. Qual. Sicherung
dort wird dann auf den Computerdienst vom bbv verwiesen
http://www.bbv-cd.de
Dieser Dienst bietet dann den Produktpass plus zum kostenlosen Testen an.
Gerhard