Anhänger ohne Betriebserlaubnis Fahren?
#1

Servus an Alle
Da ich bald 16 bin und endlich MB Trac Fahren darf nun eine Frage an Euch. Darf man eigendlich einen Anhänger Fahren für den keine Betriebserlaubnis mehr existiert oder wahrschein noch nie existiert hat und auch nicht zugelassen ist? Irgendwo in einem anderen Forum
hat jemand geschrieben das man ihn auch fahren darf wenn er vor baujahr 1960 gebaut wurde ist das korekt? Es könnte nämlich Probleme geben wenn ich aufgehalten werde weil ich ja noch Probezeit habe.
Danke für jede Antwort.
Gruß Markus

Gruß Markus
Zitieren
#2

Hallo Markus,

Anhänger ohne Betriebserlaubnis haben im öffentlichen Straßenverkehr offiziell nichts zu suchen. Bei Kontrollen kannst Du Ärger bekommen.
Alle Anhänger die nach 1960 hergestellt wurden benötigen eine Betriebserlaubnis. Bei einer Kontrolle wird dies zunächst über ein vorhandenes Typenschild am Hänger überprüft, auf dem der Hersteller vermerkt ist.
Hänger ohne Betriebserlaubnis kannst Du theoretisch auf dem Wege der Einzelabnahme über den Tüv (Prüfingenieur) in den Straßenverkehr bringen. Praktisch ist das aber fast nicht möglich, weil dieser für Achsen, Bremsen usw. Dokumente benötigt.

Gruß Jan

P.S. Nimm doch bitte das Mäusekino aus der Fußzeile von deinen Beiträgen. Dies erschwert die Lesbarkeit, weil das menschliche Auge immer zunächst die sich bewegen Gegenstände fixiert!
Danke
Zitieren
#3

Servus
Also wenn die Anhänger vor 1960 Gebaut worden währen gäbe es keine Probleme oder wie? Den es handelt sich um in der DDR Gebaute Anhänger so ca. Baujahr 1970-1975. Man Könte doch neue Typenschilder anbringen und BJ.1960 Einschlagen und seinen eigenen Namen oder gäbe das auch Probleme?

Gruß Markus
Zitieren
#4

Hallo,

wir sprechen hier von 5 Zwei-Seitenkippern der Marke Fortschritt, die zwischen 1965 und 75 gebaut wurden, zwei HW 60.11 (8 t) und drei HW 80.11 (12 t). Achsen, Bremsen und Rahmen sind noch original, nur der Aufbau ist später erneuert worden, wo könnte ich die nötigen Papiere herbekommen? Die Firma Fortschritt gibts ja wohl nicht mehr, oder?

Gruß, Martin

65/70 (74); 800 (75); 1000 (89); 1300 (80); 1300 (85); 1500 (86); 1600 turbo (91)
Zitieren
#5

Hallo Martin,

die Firma Fortschritt gibt es nicht mehr, das ist wohl wahr.
Die Rechte an diesen Fahrzeugen gingen meines Wissens an die LTS, später an Doppstadt (ob aber nur für die Schlepper oder auch für die Anhänger, weiß ich nicht). Man müsste sich informieren, wer die Rechte heute besitzt.

Die HW's sind aber doch so zahlreich, dass Papiere eines vergleichbaren Fahrzeuges zur Neuerstellung herangezogen werden können. Das müsste - so nehme ich mal an - ähnlich funktionieren, wie bei einem verlorengegangenen FZG-Brief.

Grüße

Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

Zitieren
#6

Servus
Stimmt es das ein Anhänger der vor 1960 Gebaut wurde keine Betriebserlaubnis braucht und dann der Fahrer für den zustand des Anhängers verandwortlich ist?

Gruß Markus
Zitieren
#7

Mollis schrieb:Servus
Stimmt es das ein Anhänger der vor 1960 Gebaut wurde keine Betriebserlaubnis braucht und dann der Fahrer für den zustand des Anhängers verandwortlich ist?

Hallo Mollis,
das hat uns der Jan bereits erläutert
jan schrieb:Alle Anhänger die nach 1960 hergestellt wurden benötigen eine Betriebserlaubnis.
daraus schließe ich, dass Anhänger vor 1960 keine ABE brauchen, richtig?
Außerdem steht es ja in einem Forum bereits erklärt, von welchem DU mir den Link geschickt hast (Link ins Landtreff-Forum) Big Grin

Gruß, Martin

65/70 (74); 800 (75); 1000 (89); 1300 (80); 1300 (85); 1500 (86); 1600 turbo (91)
Zitieren
#8

mollis warum hast du den angst vor der polizei ich fahre auch mit meinem trac mit nem 25kmh anhänger und der trac äuft 50 und sie haben mich jetzt ma angehalten und un haben nix gesagt un ich bin auch noch inner probezeit
Zitieren
#9

Servus
Naja Angst hab ich nicht, aber mit den DDR (Marke Fortschritt) Anhängern von aNiederbayer Dürfte man ja nicht auf der Straße fahren da sie nach 1960 Gebaut wurden und keine Betriebserlaubnis mehr haben. Und da ich dann erst 16Jahre alt Bin habe ich ja noch Probezeit und sie die Polizisten könten mir ein Aufbauseminar aufbrummen oder so.

Gruß Markus
Zitieren
#10

Hallo Markus,

www.conow-anhaengerbau.de kümmern sich heute noch schwerpunktmäßig um diese Anhänger. Ich nehme an "da werden sie geholfen".

MfG
Wolfgang
Zitieren
#11

Servus
Danke an alle die sich bei diesen Thema geäusert haben. Aber jetzt muss ich erst noch meinen T und A1 fertig machen. Aber das beste ist mein Fahrlehrer der ist erst drei mal in seinem Leben Traktor gefahren und dann nicht mal mit einem Trac.Big Grin Als ich sagte er soll doch mal Fahren und auch Rückwärts 10Meter Fahren versuchte er sein Bestes ,hat es aber nicht Geschaft!Big Grin
Gruß Markus der seinem Fahlerer das Traktorfahren lernt.Big Grin

Gruß Markus
Zitieren
#12

Jaja, Angeber Cool
und das alles mit MEINEM schönen 818er Vario Wink gut dass er die Fahrt überlebt hat, fast schon ein Wunder Big Grin
jep ich sag auch danke für die Beitäge, werd mal schauen ob ich mit meinen HW's mal legal unterwegs bin sind ja immerhin meine Anhänger Wink

Gruß, Martin

65/70 (74); 800 (75); 1000 (89); 1300 (80); 1300 (85); 1500 (86); 1600 turbo (91)
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: