Auf was für ein Kennzeichen kann ich meinen Bauwagen zulassen?
#1

habe einen bauwagen gekauft wie muss ich das ding anmelden oder so.
Habe schwarzes kennzeichen. Aufm oldtimer und noch nen schwarzes für meinen kleinen hänger darf ich jetzt das kennzeichen einfach anhängen???
Und noch was mein schlepper läuft ja net schneller als 30km/h. Ist ja auch net schneller eingetragen. 25km/h hänger sind ja dan frei. Oder? Habe auch noch ein schwarzes folgkennzeichen. Des ich dranschrauben könnte. Wiest ihr weiter???
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#2

Hallo Unbekannter,
ganz legal ist das mit dem Schwarzen Folgekennzeichen nicht. Aber Ich habe das auch schon 2 Jahre lang gemacht ohne Probleme Rolleyes
Würde es einfach mal drauf ankommen lassen Wink
Gruß Tobias
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#3

Hallo,

Soviel ich weiss sind Anhänger mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zulassungsfrei. Wenn sie zum Transport von landwirtschaftlichen Gütern benutzt werden dann auch TÜV frei. Wenn sie jedoch nicht landwirtschaftlich genutzt werden dann muss eine ABE vorhanden sein und sie müssen alle zwei Jahre zum TÜV.
Ich meine das man dann mit einem folgekennzeichen fahren darf. Aber das würde ich mit den netten Herren vom TÜV oder der zulassungsbehörde abklähren. Auch wie es mit der Versicherung aussieht.
Auch ist darauf zu achten mit welcher Fahrerlaubnis dieses Gespann zu führen ist.

Gruß
Ulli
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#4

Hallo zusammen,
wie immer ist das Thema der Zulassung ein wenig komplexer.
Zulassungsfrei sind Anhänger bis 25 km/h, die von einem landwirtschaftlichen Betrieb zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Nur für diese gibt es ein Folgekennzeichen und zwar in grün. Ein schwarzes Folgekennzeichen ist in den entsprechenden Gesetzen nicht vorgesehen.
Alle anderen Anhänger benötigen eine eigene Zulassung mit der Folge eines eigenen Kennzeichens und des regelmäßigen TÜV-Besuchs. Damit ist dann auch die Versicherungsfrage geklärt. Idealerweise würde man daher mal bei der örtlichen Zulassungsstelle und beim TÜV vorbeigehen, um die konkreten Anforderungen bezüglich des in Rede stehenden Bauwagens abzustimmen. Dabei gehe ich davon aus, daß für den Bauwagen wohl keine Papiere vorliegen. Sollte es aber der Fall sein, ist es natürlich viel einfacher.
Meines Wissens nach dürfen Schlepper mit Oldtimerzulassung nicht als Zugmaschine eingesetzt werden.
Die Frage bezüglich des Führerscheins richtet sich wohl vor allem nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Zuges und dem Alter des Fahrers.
Gruß Dirk
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#5

(28.01.2013, 21:34)dsm schrieb:  Zulassungsfrei sind Anhänger bis 25 km/h, die von einem landwirtschaftlichen Betrieb zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Nur für diese gibt es ein Folgekennzeichen und zwar in grün.

Hallo Dirk.

Deine Aussage ist Falsch.
Ich habe ein schwarzes Kennzeichen am Trac und bin kein Land oder Forstbetrieb.
Trotzdem habe ich einen 25km/h Anhänger mit grünem Folgekennzeichen des Trac´s.
Der Anhänger ist automatisch mit dem Zugfahrzeug versichert,wenn er dranhängt.
Ich hab den Anhänger trotzdem versichert,weil der nicht immer angehängt ist und somit nicht versichert wäre.
Also es muss kein grünes Kennzeichen am Zugfahrzeug montiert sein.

MFG
Berni
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#6

Also bei uns im Tiefbau ziehen wir alle Bauwagen mit unseren LKWs weil die Bauwagen 25 km/h haben und somit durch das ziehende Fahrzeug versichert !

Das gilt für alle Bauwagen bis 25 km/h.
Auch in Gewerbebetrieben etc.

Gruss Michel
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#7

Hallo zusammen,

http://www.amicars.de/par18StVZO.html

Hier steht alles! Sauber beschrieben

Grüße

Volker


MB 323, Kipper
Eicher GT 220
MB-Trac 800
to be continued
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#8

Hallo Volker,
bitte nicht übelnehmen:
Der Verweis auf § 18 StVZO ist nicht mehr korrekt, da dieser Paragraph bereits seit 2011 oder 2012 entfallen ist. Das Zulassungsverfahren ist nun in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt. In § 3 Abs. 2 FZV sind die Ausnahmen von der Zulassungspflicht geregelt und in § 4 FZV sind dann die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme genannt.

... und hallo Bernie,
auch Dir möchte ich nicht zu nahe treten: Es sind immer zwei Dinge, was man macht und wie es nach dem Gesetz sein sollte. Außerdem habe ich nicht geschrieben, daß ein Trecker mit schwarzem Kennzeichen nicht einen Anhänger mit grünem Folgekennzeichen ziehen darf. Es muß sich bei dem grünen Folgekennzeichen des Anhängers um ein Folgekennzeichen eines land- und/ oder forstwirtschaftlichen Betrieb handeln und ebenso muß die Fahrt land- und/ oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen. Ich kann nur empfehlen, die beiden vorgenannten Paragraphen einmal durchzulesen, z.B. hier http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/index.html

Gruß Dirk
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#9

Danke für die InfoCool

Volker


MB 323, Kipper
Eicher GT 220
MB-Trac 800
to be continued
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#10

(29.01.2013, 16:39)dsm schrieb:  Es sind immer zwei Dinge, was man macht und wie es nach dem Gesetz sein sollte.
Gruß Dirk

Hallo Dirk,

ich habe für den Anhänger eine Betriebserlaubnis und das Folgekennzeichen ist auch nicht selber gemalt.Das hat die Zulassungsbehörde ja genehmigt,sonst bekommst du ja kein Kennzeichen gepresst.Der Trac ist Ordnungsgemäß mit schwarzem Kennzeichen angemeldet.Das Folgekennzeichen ist Grün!Zugelassen 25km/h.
Ich bin mir keiner Schuld bewusst.

MFG
Berni
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