Ist dies ein Schaden, welche die Betriebshaftpflicht abdeckt?
#1
XTRAC14 

Hallo zusammen,

weiß zufällig jemand aus dem Forum darüber bescheid, ob es sich bei folgendem Ereigniss um einen Schaden handelt, welche die Betriebshaftpflicht abdeckt?
Folgendes Beispiel:
Ein Lohnunternehmer streut bei einem Kunden Mist. Im Mist befand sich ein großer Betonbrocken - Folge: Am Miststreuer hat es das komplette Streuwerk u. den Kratzboden beschädigt.

Wer zahlt den Schaden? Die Betriebshaftpflicht des Kunden?

Für Antworten wäre ich dankbar.

"Geht nicht" gibts nicht!
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#2

Servus Lohner (Name wär Cool),

der Schaden ist über die landw. Betriebshaftpflicht des Auftraggebers abgedeckt, sofern er vergessen hat, dem Lohnunternehmer zu sagen, dass der Betonbrocken im Mist ist.

Um es mal anders zu sagen, wenn den Auftraggeber kein verschulden trifft, da er nichts vom Brocken gewusst hat, ist es ein Betriebsschaden des Lohnunternehmers (Maschinenbruchversicherung).

Hoffe Dir geholfen zu haben

Max

Wia da Vogl sch..., so as Hoiz reißt!!
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#3

Hallo,
die Frage kann ich dir zwar so nicht beantworten! Da ich aber auch schon solche Probleme hatte gibt es für mich immer nur noch einen Weg, der auch dann immer funktioniert hat.

Spreche mit deinem eigenen Versicherungsvertreter den du hoffentlich schon länger hast und gut kennst. Er wird dir sagen wer dafür ggf. aufkommt. Wenn das geklärt ist muß die Schadensbeschreibung entsprechend erstellt werden. Hier ist der Wortlaut entscheidend dafür was ggf. bezahlt wird und was nicht. Für mich als Laie unmöglich das zu verstehen da zumindest mir die ganzen Paragraphen nicht bekannt sind.

Ich persönlich bin damit immer gut gefahren.
Ich hoffe ich konnte dir ansatzweise weiter helfen ohne jetzt genau deine Frage beantworten zu haben.

In einem Bsp. von mir wurde eine Rolle mit Split für einen Bekannten entgeldlos gefahren. Beim rangieren ist die Rolle gekippt und die Deichsel war verbogen. Diese wurde anstandslos von der Versicherung des Bekannten bezahlt. Dazu hat aber mein Versicherungsvertreter den Vorgang beschrieben.

Gruss Michael
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#4
XTRAC14 

Ok. Danke für die Antworten. Bin bereits mit den Versicherungsvertretern in Kontakt. So wie es aussieht zahlt die Versicherung des Kunden, weil er wusste, dass dort Bauschutt liegen könnte. Jetzt warten wir nur noch auf den Gutachter..

"Geht nicht" gibts nicht!
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#5

Hallo, hatte letztes Jahr das gleiche Problem. Weder dem Kunden noch mir war klar, das Betonplatten im Mist waren. Die Betriebshaftpflicht des Kunden hat den Schaden bezahlt: 2 Streuwalzen inkl. Lager und die Arbeit. Gutachten war nicht erforderlich.
Grüsse Marcus
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#6
XTRAC15 

Ja bei mir sind auch beide Streuwalzen, 2 Winkelgetriebe der Streuteller, sowie Ketten u. Lagerung der Streuwalzen defekt.
Gutachter muss laut Versicherung kommen, da der Schaden über 1500 € geht.

"Geht nicht" gibts nicht!
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#7

Hallo, na dann herzlichen Glückwunsch. Habe zum Glück keine Streuteller dran gehabt, Kette waren eh hin und schon neu bestellt, somit blieb der Schaden überschaubar. Grüsse Marcus
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