Mulchen im Lohn
#1

Hallo zusammen,
wir haben in der letzten Zeit vermehrt Anfragen und auch schon Aufträge für Mulcharbeiten. In der Hauptsache sind es Streuobstwiesen von Privatleuten und unbebaute Bauplätze von Bauträgern die zwei bis dreimal jährlich zu mulchen sind.
Wie kann man diese Arbeit in Rechnug stellen? Geht es nach Quadratmeter, im Stundenlohn ... ? Wie macht Ihr das?

MB-Trac, das Beste was ein Schlepper werden kann.
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#2

Auf jeden Fall Stundenlohn! Es gibt Flächen mit vielen Keilen, da brauchst Du schonmal länger. Ausserdem erfordert jeder Bestand eine andere Fahrgeschwindigkeit, manchmal schaffst Du 2 Hektar die Stunde, manchmal aber nur 0,5.
Ich nehme mit 3m Frontmulcher und 2 Meter Heckmulcher (Ausleger) 70 EUR die Stunde plus MwSt - mehr ist hier leider nicht durchsetzbar
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#3

Hallo Moritz,
gerade bei den von Dir beschriebenen Aufträgen wird es wohl sinnvoll sein, auf Stundenbasis abzurechnen. Denn Streuobstwiesen und Bauplätzen sind ja, anderes als beispielsweise bei einer Flächenstilllegung,nur vergleichsweise geringe Flächenleistungen möglich. Also ich denke Stundensatz Fahrer + Trac + Maschine. Als Anhaltspunkt kannst Du die Verrechnungssätze des Maschinenring nehmen, bei Nichtlandwirten als Auftraggeber ist da aber sicher ein Zuschlag gerechtfertigt.
Gruß
Wolfgang
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#4

Hallo Hellmuth,

ich kann mich meinen beiden Vorrednern nur anschliessen !
Bei solch kleineren Flächen macht nur eine Abrechnung im Stundenlohn Sinn.

Ich rechne die Aufarbeitung von Sturm- und Käferholz in geringeren Mengen auch im Zeitlohn ab.
Bei z.B. nur 4 oder 5 Fichten kann man nicht auf Festmeterbasis arbeiten.
Ähnlich verhält es sich auch mit den von Dir genannten Flächen, die ja meist so um die 20 bis 50 ar gross sein müssten.


Schöne Grüsse
Tobi

Träume nicht dein Leben,
sondern lebe deine Träume - und fahr einen Trac !
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