Guten Tag,
wie vielleicht der eine oder andere auf www.agrarmodellbau.de mitbekommen hat, kam bei mir die Überlegung auf, eine Onlinepetition zu starten, welche die Erlaubnis zur Privatnutzung der Führerscheinklassen L und T fordert.
Ich habe mich dann auch dafür entschieden, die Petition ist inzwischen hochgeladen und befindet sich in der Bearbeitungszeit.
Der Einfachheit halber zitiere ich einfach mal die kommende Petition:
Wortlaut der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Fahrerlaubnisklassen L und T (bekannt als
„Traktorführerscheine“) für private, nicht-gewerbliche Zwecke freigegeben werden.
Begründung
Die Fahrerlaubnisklassen L und T sind bisher für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zweckgebunden.
Ausgeschlossen werden soll damit die gewerbliche Nutzung, für diese Zwecke sind die Fahrerlaubnisklassen
C1 bis CE für Lastkraftwagen vorgesehen.
Historische Landmaschinen sind seit Jahren genauso wie Oldtimer-Pkw ein beliebtes Hobby.
Oldtimer-Pkw dürfen aufgrund des geringen Gesamtgewichts in aller Regel mit der Fahrerlaubnisklasse B
gefahren werden, welche nahezu jeder Kraftfahrzeugführer besitzt.
Viele Oldtimer-Traktoren überschreiten jedoch die Obergrenze von 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.
Das ist schon bei 40 Jahre alten Fahrzeugen der unteren Leistungsklasse der Fall.
Bei moderneren und größeren Fahrzeugen verschärft sich dieser Sachverhalt erst recht.
Mit der Fahrerlaubnisklasse L, welche auch in die Fahrerlaubnisklasse B integriert ist, oder einer eventuell
zusätzlich vorhandenen Fahrerlaubnis der Klasse T, liegt eine passende Fahrerlaubnis für diese Fahrzeugklasse
vor.
Da diese aber auf land- oder forstwirtschaftliche Einsätze beschränkt ist, bleibt als legale Lösung für private
Traktorfahrer nur der zusätzliche, zeit- und kostenintensive Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse für Lkw.
Dabei traut der Gesetzgeber einem Inhaber der Fahrerlaubnisklasse L oder T das Führen eines solchen
Fahrzeugs im praktischen land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz zu, welcher in aller Regel weit höhere
Anforderungen an den Fahrzeugführer als bei Hobbyeinsätzen stellt.
Vielen ist diese Zweckbindung sogar gänzlich unbekannt.
Obwohl Zeitschriften seit Jahren mit der Aufklärung dieses Themas bemüht sind, dominiert immer noch große
Verwirrung und auch oftmals Halbwissen.
Andere gehen bewusst das Risiko ein, gegen diese Zweckbindung zu verstoßen.
Wer jedoch bewusst oder unbewusst dagegen verstößt, riskiert im Falle einer Kontrolle oder gar eines Unfalls
empfindliche Strafen.
Der private Einsatz der Fahrerlaubnisklassen L und T würde dagegen weder sicherheitstechnische noch
wirtschaftliche Einbußen zur Folge haben, Oldtimerfreunden aber das Hobby wesentlich erleichtern und
Klarheit und Rechtssicherheit in die Angelegenheit bringen.
Da die Führerscheinklassen L und T bereits von Minderjährigen erworben werden können, ist unter
Umständen eine Bindung der privaten Nutzung an den Besitz der Fahrerlaubnisklasse B zu überlegen.
Damit wäre eine Altersuntergrenze von 18 Jahren (bzw. 17 Jahren mit Begleitung) vorhanden und ein
Missbrauch von Traktoren als Pkw-Ersatz für Nichtinhaber der Fahrerlaubnisklasse B wäre ebenso
ausgeschlossen.
Ein Missbrauch von land- oder forstwirtschaftlich eingesetzten Traktoren für private Fahrten wäre allein durch
die steuerbefreite, aber lof-zweckgebundene Zulassung („grünes Kennzeichen“) für entsprechende Betriebe
ausgeschlossen.
Das Anliegen dieser Petition wurde im Vorfeld in einem landwirtschaftlichen Internetforum diskutiert und
fand dort ebenso Zustimmung wie bei den Redaktionen mehrerer unabhängiger und führender
Fachzeitschriften.
Die Petition wird auf dieser Seite des Deutschen Bundestags veröffentlicht werden:
https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.html
Der genaue Link wird folgen, wenn die Petition öffentlich gemacht wurde und von euch auch unterzeichnet werden kann.
Dann werden dazu auch nähere Informationen folgen.
Auf diese Petition wird in der aktuellen TRAKTOR CLASSIC und auch in der kommenden profi hingewiesen.
Anders als dort drin steht, ist die Petition noch nicht veröffentlicht und es kann daher noch nicht abgestimmt werden.
Das war mein Fehler, ich habe mich da von der Zeit her verkalkuliert. Die entsprechenden Redaktionen haben daran keine Schuld.
Den entsprechenden Link werde ich dann beizeiten hier reinstellen. Ich würde mich über eure Unterstützung freuen.
wie vielleicht der eine oder andere auf www.agrarmodellbau.de mitbekommen hat, kam bei mir die Überlegung auf, eine Onlinepetition zu starten, welche die Erlaubnis zur Privatnutzung der Führerscheinklassen L und T fordert.
Ich habe mich dann auch dafür entschieden, die Petition ist inzwischen hochgeladen und befindet sich in der Bearbeitungszeit.
Der Einfachheit halber zitiere ich einfach mal die kommende Petition:
Wortlaut der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Fahrerlaubnisklassen L und T (bekannt als
„Traktorführerscheine“) für private, nicht-gewerbliche Zwecke freigegeben werden.
Begründung
Die Fahrerlaubnisklassen L und T sind bisher für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zweckgebunden.
Ausgeschlossen werden soll damit die gewerbliche Nutzung, für diese Zwecke sind die Fahrerlaubnisklassen
C1 bis CE für Lastkraftwagen vorgesehen.
Historische Landmaschinen sind seit Jahren genauso wie Oldtimer-Pkw ein beliebtes Hobby.
Oldtimer-Pkw dürfen aufgrund des geringen Gesamtgewichts in aller Regel mit der Fahrerlaubnisklasse B
gefahren werden, welche nahezu jeder Kraftfahrzeugführer besitzt.
Viele Oldtimer-Traktoren überschreiten jedoch die Obergrenze von 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.
Das ist schon bei 40 Jahre alten Fahrzeugen der unteren Leistungsklasse der Fall.
Bei moderneren und größeren Fahrzeugen verschärft sich dieser Sachverhalt erst recht.
Mit der Fahrerlaubnisklasse L, welche auch in die Fahrerlaubnisklasse B integriert ist, oder einer eventuell
zusätzlich vorhandenen Fahrerlaubnis der Klasse T, liegt eine passende Fahrerlaubnis für diese Fahrzeugklasse
vor.
Da diese aber auf land- oder forstwirtschaftliche Einsätze beschränkt ist, bleibt als legale Lösung für private
Traktorfahrer nur der zusätzliche, zeit- und kostenintensive Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse für Lkw.
Dabei traut der Gesetzgeber einem Inhaber der Fahrerlaubnisklasse L oder T das Führen eines solchen
Fahrzeugs im praktischen land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz zu, welcher in aller Regel weit höhere
Anforderungen an den Fahrzeugführer als bei Hobbyeinsätzen stellt.
Vielen ist diese Zweckbindung sogar gänzlich unbekannt.
Obwohl Zeitschriften seit Jahren mit der Aufklärung dieses Themas bemüht sind, dominiert immer noch große
Verwirrung und auch oftmals Halbwissen.
Andere gehen bewusst das Risiko ein, gegen diese Zweckbindung zu verstoßen.
Wer jedoch bewusst oder unbewusst dagegen verstößt, riskiert im Falle einer Kontrolle oder gar eines Unfalls
empfindliche Strafen.
Der private Einsatz der Fahrerlaubnisklassen L und T würde dagegen weder sicherheitstechnische noch
wirtschaftliche Einbußen zur Folge haben, Oldtimerfreunden aber das Hobby wesentlich erleichtern und
Klarheit und Rechtssicherheit in die Angelegenheit bringen.
Da die Führerscheinklassen L und T bereits von Minderjährigen erworben werden können, ist unter
Umständen eine Bindung der privaten Nutzung an den Besitz der Fahrerlaubnisklasse B zu überlegen.
Damit wäre eine Altersuntergrenze von 18 Jahren (bzw. 17 Jahren mit Begleitung) vorhanden und ein
Missbrauch von Traktoren als Pkw-Ersatz für Nichtinhaber der Fahrerlaubnisklasse B wäre ebenso
ausgeschlossen.
Ein Missbrauch von land- oder forstwirtschaftlich eingesetzten Traktoren für private Fahrten wäre allein durch
die steuerbefreite, aber lof-zweckgebundene Zulassung („grünes Kennzeichen“) für entsprechende Betriebe
ausgeschlossen.
Das Anliegen dieser Petition wurde im Vorfeld in einem landwirtschaftlichen Internetforum diskutiert und
fand dort ebenso Zustimmung wie bei den Redaktionen mehrerer unabhängiger und führender
Fachzeitschriften.
Die Petition wird auf dieser Seite des Deutschen Bundestags veröffentlicht werden:
https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.html
Der genaue Link wird folgen, wenn die Petition öffentlich gemacht wurde und von euch auch unterzeichnet werden kann.
Dann werden dazu auch nähere Informationen folgen.
Auf diese Petition wird in der aktuellen TRAKTOR CLASSIC und auch in der kommenden profi hingewiesen.
Anders als dort drin steht, ist die Petition noch nicht veröffentlicht und es kann daher noch nicht abgestimmt werden.
Das war mein Fehler, ich habe mich da von der Zeit her verkalkuliert. Die entsprechenden Redaktionen haben daran keine Schuld.
Den entsprechenden Link werde ich dann beizeiten hier reinstellen. Ich würde mich über eure Unterstützung freuen.
Viele Grüße
Tobias