Hallo Udo,
wer statt einem Auto unbedingt jeden Tag einen Lkw oder Traktor fahren möchte, kann das heute auch schon. Da würde mein Anliegen nichts wesentliches ändern.
Der Begriff Brauchtumsveranstaltung ist vom Gesetzgeber genau definiert.
In einem Beitrag einer Oldtimertraktorzeitschrift wurde ausdrücklich betont, dass Oldtimertreffen nicht dazu zählen!
Eine Gewichtsgrenze gibt es bei L und T nicht.
Das hast du falsch verstanden.
Ich hatte geschrieben, dass Traktoren für den Autoführerschein meist zu schwer sind und dann eigentlich der Traktorführerschein passend wäre.
Hallo Unimog Waste (?),
wenn man es streng nimmt, wäre das gewerblich. Du fährst ja für das Bauunternehmen.
Außerdem transportierst du ja keine land- oder forstwirtschaftlichen Produkte, sodass das Rausreden bei einer Kontrolle wohl auch eher wenig erfolgreich sein dürften.
Ich bin aber weder Polizist, noch Anwalt oder Richter.
Also keine Garantie für rechtliche Aussagen.
wer statt einem Auto unbedingt jeden Tag einen Lkw oder Traktor fahren möchte, kann das heute auch schon. Da würde mein Anliegen nichts wesentliches ändern.
Der Begriff Brauchtumsveranstaltung ist vom Gesetzgeber genau definiert.
In einem Beitrag einer Oldtimertraktorzeitschrift wurde ausdrücklich betont, dass Oldtimertreffen nicht dazu zählen!
Eine Gewichtsgrenze gibt es bei L und T nicht.
Das hast du falsch verstanden.
Ich hatte geschrieben, dass Traktoren für den Autoführerschein meist zu schwer sind und dann eigentlich der Traktorführerschein passend wäre.
Hallo Unimog Waste (?),
wenn man es streng nimmt, wäre das gewerblich. Du fährst ja für das Bauunternehmen.
Außerdem transportierst du ja keine land- oder forstwirtschaftlichen Produkte, sodass das Rausreden bei einer Kontrolle wohl auch eher wenig erfolgreich sein dürften.
Ich bin aber weder Polizist, noch Anwalt oder Richter.
Also keine Garantie für rechtliche Aussagen.
Viele Grüße
Tobias