(03.10.2016, 10:38)Rolf 1500 schrieb: Genau genommen, darfst Du keine Wege für Land- und Forstwirtschaft fahren, den Du hast ja keine Zulassung als LoF
Moin,
gehört zwar nicht zum eigentlichen Thema, aber den zitierten Sachverhalt möchte ich richtig stellen !
Ob du einen Weg, der frei für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr ist, nutzen darfst, hängt nicht mit der Zulassung zusammen und auch nicht vom Fahrzeugtyp ab. Generell darf hier niemand fahren, außer das Fahrzeug hat ein landwirtschaftliches Anliegen an diesem Weg.
In aller Regel sind diese Wege nicht in öffentlicher Hand, sondern gehören Real- oder Wasser- und Bodenverbänden. Sie gehören also den Landwirten der jeweiligen Region/Gemarkung und wer den Weg benutzen darf, bestimmt der Eigentümer ! Auf den Wegen dürfen also nur diejenigen fahren, denen der Weg gehört oder diejenigen, die von den Eigentümern beauftragt werden.
Es gilt darüber hinaus natürlich das freie Nutzungsrecht für Spaziergänger etc., die muss der Eigentümer dulden.
Nur weil ich einen Schlepper fahre, darf ich nicht automatische diese Wege nutzen. Ein Landwirtschaftsschild in der Windschutzscheibe vom PKW legitimiert genauso wenig.
In aller Regel betrifft dieser Sachverhalt einen Landwirt mit Schlepper nicht. Schließlich fährt er normalerweise nur vom Hof bis zum Feld in seiner Gemarkung. Er kommt also gar nicht in den Genuss Wirtschaftswege zu nutzen auf denen für ihn ein Fahrverbot gilt.
Wenn ich mit meinem Schlepper aber zum Oldtimer-Treffen fahre, kann ich den Wirtschaftsweg nicht als Abkürzung benutzen. Dabei ist es egal ob ich ein grünes oder schwarzes Kennzeichen habe !
Diesen Sachverhalt wollte ich nur klar stellen. Mag sein, dass es in einigen Regionen anders ist, hier wird darauf sehr streng geachtet und ist auch Bußgeld bewährt. Begründet vor allem durch viel unerlaubten PKW-Verkehr mit Müll-Entsorgung etc.
Gruß
Heinrich