Moin Michl, deine klingende Härte und Schärfe verstehe ich jetzt nicht ganz um nur deiner Meinung Deckung zu geben?
Aber nun gut, der Ton wird ja mittlerweile in der monatelangen "Corona Lockdown Isolation" überall rauher und unzufriedener...
Zum Thema:
Dann muss das bei dir wohl etwas anders sein?
Ablauf wie üblich:
Für die Reifeneintragung benötigt man lediglich die Freigabe des Fahrzeugherstellers. In diesem Fall Daimler!
Und dieser gibt eben die hier angefragte Kombination frei.
Mit dieser Freigabe, den entsprechenden freigegebenen Felgen und den Reifen auf dem Fahrzeug fährt man zum TÜV und lässt sich das ganze eintragen.
Somit ist man seiner Nachweispflicht nachgekommen, das die Kombination so auch gefahren werden darf.
Eine Freigabe eines Reifenhersteller wird dagegen nicht verlangt.
Auch wird nicht ein Reifenhersteller mit in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Zulassung mit gültigem Versicherungsschutz ist also gegeben.
Stimmst du mir bis zu diesem Punkt zu?
Zumindest habe ich es erst anfang dieser Woche schon wieder so gehandhabt...
Falls nicht, dann klär mich bitte auf.
Ich kann in der Zulassungsverordnung, Straßenverkehrsordnung oder sonstiges nichts entsprechendes finden das anderes sagt.
In der nächsten Woche habe ich auch nochmal wieder Kontakt zum Herrn Prüfingenieur und werde nochmal nachhaken.
Gruß Hartmut