Kontrollen von landw. Fahrzeugen haben bei uns begonnen
#31

Hier würde ich auch gerne noch einmal "mitmischen"...



(01.01.2011, 16:29)holgi63 schrieb:  Streng genommen ist sogar der Holztransport eines Landwirtes, der das Brennholz irgendwo kauft und für den eigenen Heizbedarf zu sich nach Hause holt, keine lof-Tätigkeit, was aber in der Praxis schwer nachzuweisen ist.


Holger, hast du dazu ein aktuelles Urteil oder so? Meinem Kenntnisstand nach ist dieser Umstand nach wie vor LoF-Bestandteil, weil es dem Betrieb in irgendeiner Art und Weise dient (ebenso wie das Fahren vom Baumarkt zum Betrieb).


Ansonsten muss wirklich festgehalten werden, dass es schier unmöglich ist, diese Sonderregelungen zu Verallgemeinern und der Allgemeinheit mit auf den Weg zu geben. Es gibt so viele Ausnahmen und Besonderheiten, die kein Mensch alle draufhaben kann. Weder der Privatmann noch der Polizeibeamte!

Ich denke, im Einzelfall wäre es hier am besten, wenn jemand direkt eine Frage unter dem Motto "der und der Fall, die und die Fahrt, darf ich das so machen bzw. fahren?", stellt.

Ach ja, die Pferdeanhänger fallen teils in die Kategorie Spezialanhänger, ist eine Ausnahmeregelung (wie auch die zulassungsfreien Anhänger für LoF-Zwecke) für die Beförderung von Tieren zu Sportzwecken oder Sportgeräten... Nachzulesen in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (§3)

Auch die Geschichte mit den Biogasanlagen ist grundsätzlich nicht immer so einfach zu beantworten. Allerdings wurde 2009 tatsächlicht die Regelung gefunden, dass der Transport vom Feld zur BGA immer mit Klasse T (natürlich bei entsprechendem Fahrzeug) durchgeführt werden darf, egal, ob die BGA als selbständiger Betrieb oder im Besitz eines landwirtschaftlichen Betriebs läuft.
Zitieren
#32

Hallo,
Also ich habe das Gefühl die Polizisten ticken in manchen Fällen ein bisschen über !Man kann es fast nie recht machen ! Ebenfalls ist es keinesfalls sinnlos oder überflüssig Anhänger mit einem 25km/h Schild zu benutzen! Wenn ich z.B. Mehrere Anhänger habe um in der Getreideernte vobereitet zusein , wäre es übetrieben hohe Steuern zu bezahlen , wenn ich die Anhänger nur wenige Tage benutze!!! Im Endeffekt geht es doch nur darum Teils alte Fahrzeuge von den Straßen zubekommen ,genau wie bei den Autos mit Plaketten und Schardstoffklassen! Über sowas kann ich mich nur aufregen!SadWink

MB trac, Zugkraft statt Elektronik!!!Wink MFG Rupert
Zitieren
#33
AExclamation 

Guten Morgen tracler und Landwirte,

also bei uns ist das jetzt so gar kein thema. Bei uns wird eigentlich nie ein Traktor aufgehalten. Und ich selbst habe seit 3 Jahren den Führerschein ( habe ihn mit 14!! gemacht) und mich hat noch nie jemand aufgehalten.
Mein Vater erzählt immer: das letzte mal wo er aufgehalten wurde war vor ca. 20 Jahren als er an der Spritze keine Heckbeleuchtung hatte.

MFG Michi
Zitieren
#34

und immer bedenken, keine landwirtschaftliche fahrt, kein T schein gültig. und BE reicht auch nicht für den Trac.

Alles andere ist Behelf ...
Zitieren
#35

(01.01.2011, 23:31)schuelerlotse schrieb:  ...
(01.01.2011, 16:29)holgi63 schrieb:  Streng genommen ist sogar der Holztransport eines Landwirtes, der das Brennholz irgendwo kauft und für den eigenen Heizbedarf zu sich nach Hause holt, keine lof-Tätigkeit, was aber in der Praxis schwer nachzuweisen ist.


Holger, hast du dazu ein aktuelles Urteil oder so? Meinem Kenntnisstand nach ist dieser Umstand nach wie vor LoF-Bestandteil, weil es dem Betrieb in irgendeiner Art und Weise dient (ebenso wie das Fahren vom Baumarkt zum Betrieb).
...


Hallo Sascha,

dazu braucht es kein Urteil, das ist so. Die Steuerbefreiung der lof-Transporte ist ein finanz- und steuerrechtlicher Aspekt. Und von dieser Seite her kannst Du Dich der richtigen Antwort auch nähern:
Das Heizen Deiner Wohnung ist, wenn das Holz nicht aus Deinem Wald kommt, steuerrechtlich kein lof-Sachverhalt, wenn es so wäre, würde die Art des Brennstoffes keine Rolle spielen und Du müsstest auch andere Heizmittel als Betriebsausgabe steuerrechtlich geltend machen können.

Würdest Du das fremd eingekaufte Holz brauchen, um damit Deinen Schweinestall zu heizen, wäre der Transport des Holzes wieder lof, nicht aber, wenn Du Dein Wohnhaus damit heizt. Für den Schweinestall kannst Du aber auch alle anderen Heizmittel als ldw. Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.
Du kannst aber Kosten in Verbindung mit Deiner Wohnung nicht steuerlich als ldw. Ausgaben geltend machen.

Sehr theoretisch wäre es evtl. noch möglich, die Kosten für die Heizung Deines ausschließlich für den lof-Betrieb genutzten Büros geltend zu machen, dann wäre es aber auch wieder egal, ob Du Heizöl oder Brennholz geltend machst.

Für Deine Privatwohnung jedoch kannst Du kein Heizöl, also auch kein Holz, das nicht aus dem ldw. Betrieb stammt, als Betriebsausgabe geltend machen, damit ist auch der Transport, welcher damit in Verbindung steht, kein lof-Transport.

Genauso darfst Du lof zum Baumarkt fahren, um Bretter für die Instandsetzung des Schweinestalles zu holen, reparierst Du damit aber Dein eigenes Schlafzimmer, ist es kein lof und - wie Michi richtig schreibt - darfst Du noch nicht mal mit dem T-Führerschein vorfahren.

Allerdings wird bei ldw. Familienbetrieben in solchen Fällen seitens der Behörden in der Regel noch immer kein Vorgang draus gemacht, da die Nachweisführung umständlich und schwierig ist und der "Nutzen" gering. Gerade im konkret von Dir angesprochenen Fall dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass dieser von einem Polizisten im Fall einer Kontrolle aufgedröselt wird...

Die Einsatzzweckbindung ist ein komplexes Thema - siehe auch die schon angesprochene Biogas-Problematik der Substrat-Transporte, einmal zur einmal von der Anlage, mit ein wenig logischer Überlegung aber in den meisten Fällen richtig aufzulösen, wenn ein konkreter Fall vorliegt.

Wie oben schon geschrieben, ist ja auch die Wahrscheinlichkeit - und das Ergebnis - einer Kontrolle nicht unbedingt von der tatsächlichen Gesetzeslage abhängig, sondern von "Hilfskonstrukten", die die Polizisten als Regeln vorgegeben bekommen: "Schwarze Nummer Zugfahrzeug + Grüne Nummer Anhänger = da ist was faul!"

Es ist nicht einmal auszuschließen, dass Polizisten in ihrer Einschätzung eines vorliegenden Falles daneben liegen, aber andererseits schwierig, mit einem solchen diskutieren zu wollen, wenn er nicht mit sich reden lässt...

...was wäre zum Beispiel mit dieser Regel, würde mich einer anhalten, wenn ich mein Heu mit einem Schlepper meines Hobbynachbarn mit schwarzer Nummer und meinen Anhängern mit grüner Nummer einfahren würde...?

Es bleibt spannend.

FG
Holger

...wenn dann der Hobbyschlepper des Nachbarn keinen Überschlagschutz hat - was er mit schwarzer Nummer nicht braucht - habe ich das nächste Problem...

Vielleicht ist Euch auch aufgefallen, dass zugelassene Vorführschlepper, die dem Hersteller oder A-Händlern gehören, keine grüne Nummer mehr haben! Trotzdem darf ich mit ihnen pflügen oder mein Getreide transportieren...

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

Zitieren
#36

Meinen Freund hats auch erwischt. Er hatte einen Schlepper mit 40km/h und eien Hänger mit 25km/h. Das Resultat er musste eine Schulung machen 400€ Bearbeitungsgebühr 50€ Strafe und 3 Punkte und dass allles mit 16 Jahren!

einen Schlepper fahren viele, eine Legende nur wenige! MB trac!!!
Zitieren
#37

Hallo Tom

Warum steht denn das 25km Schild hinten am Anhänger ?.Ich weiß keiner hält
die 25 in Wirklichkeit ein, bei 30 sagt wohl auch noch keiner vom Trachten-
verein was. Wer darüber hinaus beschleunigt sollte den Rückspiegel stets im
Blick haben, da verstehen die in blau-weiß absolut gar keinen Spaß
mehr. Oder besser noch man läßt dieses einfach bleiben. Dein Freund wußte
doch mit Sicherheit das er einen 25Km Anhänger am Haken des Schleppers hat.
Wenn man dann über die 30 hinauskommt muß man halt auch wissen das dieses
Folgen haben könnte wenn man auffällt Wink.
Das sind so kleine Dinge die einfach vermeidbar sind.

Gruss Matthias
Zitieren
#38

(02.01.2011, 16:51)holgi63 schrieb:  Vielleicht ist Euch auch aufgefallen, dass zugelassene Vorführschlepper, die dem Hersteller oder A-Händlern gehören, keine grüne Nummer mehr haben! Trotzdem darf ich mit ihnen pflügen oder mein Getreide transportieren...

der letzte satz stimmt nicht ganz, unsere vorführer haben alle grüne nummer.

nur du musst halt drauf achten, das der schlepper dann nicht gewerblich eingesetzt wird .... was manchmal zugegeben schwierig ist. richtig spannend wird es dann noch mit roten oder kurzzeitkennzeichen. aber das hatten wir schon.

Alles andere ist Behelf ...
Zitieren
#39

(02.01.2011, 20:10)MichiKopka schrieb:  ... unsere vorführer haben alle grüne nummer....

Noch!

FG
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

Zitieren
#40

Seruvus,
Weiß jetz nich, ob des schon angesprochen wurde,
aber was is, wenn du mit dem MB-trac meist der großen Baureihe mit 50km/h od. mehr von der Polizei mal aufgehalten, kontrolliert od. geblitzt wirst??
Welche Folgen hat dies??
Zitieren
#41

fahren ohne zulassung ... im schadensfall wahrscheinlich kein versicherungsschutz.

Alles andere ist Behelf ...
Zitieren
#42

heißt das konkret das man ein Bußgeld bezahlen muss wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und fahren ohne zulassung. Und das wars?
Wird die Sache "nur" im Schadensfall zu einer ernsten Angelegenheit?
gruß stefan

Wenn man sich zwischen einem MB Trac und einem Fendt Vario entscheiden muss hat man keine Wahl.
Zitieren
#43

wenn du nur angehalten wirst, dann ist ja kein versicherungsfall.

alles andere kannst du in der stvzo nebst bussgeldkatalog nachlesen.

gleiches gilt auch wenn du mit einem 25kmh anhänger 40 fährst ... dazu kann dann je nach konstellation fahren ohne fahrerlaubnis dazukommen.

letztendlich liegt da auch viel im ermessen der polizei.

Alles andere ist Behelf ...
Zitieren
#44

Sobald man aber am trac, also getriebe was ändert is es aber auch fahren ohne Betriebserlaubnis und das wird denk ich net so einfach sein, wobei dies auch drauf ankommt ob man dir dies in der "Kontrolle" nachweisen kann oder eben dann im schadensfall wenn der Schlepper zerlegt wird. aber dann wird richtig geforscht und du kannst haus und hof verlieren.

Gruß Stefan


Was sind sie von Beruf?
--> Agrarflächendesigner Big Grin
Zitieren
#45

Mich haben die blauen Engel im Früjahr in der 30er Zone für LKWs geblitzt mit 47!!Hat hald 100 Öhre kostet und die Sache war erledigt hab auch dacht dass da mehr kommt.
Tommy
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 14 Gast/Gäste