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19.02.2011, 21:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.02.2011, 21:27 von
Hartmut.)
Hallo zusammen,
ich bin über die Suchfunktion nicht weiter gekommen.
War beim Tüv und habe vorsichtig angefragt ob es möglich wäre beim 700er die Höchstgeschwindigkeitauf 62km/h eintragen zu lassen.
Generell sei das nur möglich wenn ich eine Freigabe von MB bekäme oder aber eine Breifkopie mit der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit vorlegen könnte.
Deshalb meine Frage:
Gab es diesbezüglich eine Freigabe oder gibt es jemanden im Forum der diese Eintragung hat?
Gruß
Stephan
Hüte dich vor jemandem der einen Schritt zurück geht. Er könnte Anlauf nehmen...
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Hallo Stephan,
schlag dir das aus dem Kopf, es sei denn du willst jedes Jahr zum TÜV fahren und dir eine Einzelabnahme machen lassen. Für sowas gab und gibt es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung o.ä., des weiteren müsstest du bei dieser Geschwindigkeit eine mechanische Lenkung haben, die hat der Trac ja nicht.
Außerdem läuft der 700er bergab doch noch schneller als 62 Km/h, womit du ja wieder illegal unterwegs wärst, selbst wenn du so eine Eintragung hättest.
Daher: Sperr den 4.Gang und lass ihn seine 40Km/h laufen oder kauf dir besser direkt einen Unimog 406 oder was in der Richtung, die haben wenigstens eine gefederte Hinterachse und entsprechende Bereifungen für Geschwindigkeiten über 40 Km/h.
Die meisten Diagonalreifen sind übrigens nur bis 30 oder 32 Km/h zugelassen, die meisten neueren Radialreifen bis 50 Km/h, das nur am Rande.
Gruß Christoph
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hi
2km/h weniger und er braucht keine mechanische regkeung
gruß uli
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Hallo Christoph,
es geht in meiner Frage nicht darum was ich mir als Alternative kaufen könnte.
Um auf sicher zu gehen wurde der 8te Gang letzte Woche bereits wieder gesperrt.
Trotzdem interessiert es mich ob man den kleinen auf 60kmH oder eben auch 62kmH zulassen kann.
Die Reifen haben selbstverständlich auch einen dementsprechenden Geschwindigkeitsindex.
Gruß
Stephan
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bremskraftberechnung und einzelabnahme dann sollte es funktionieren mit 60!! kmh
Fendt hat auch keinen mechanischen Teil in dr Lenkung
gruß uli
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20.02.2011, 11:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.02.2011, 12:07 von
Hartmut.)
Ja eben, vielleicht! 60 km/h!
Ab 62 darfst aber erst auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen...
Gruss Hartmut
MBtrac, alles andere ist Behelf!
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Egal ob 60 oder 62 km/h. Die Eintragung wirst du nie kriegen. Du hast keine mechanische Lenkung und keine Vollfederung. Fendt gleich das mit allerlei elektronischen Spielereien und mit was weiß ich nicht noch alles aus.
Aber das wirst du als kleiner Privatmann nie hinkriegen.
Eine 50er Eintragung wurde schon öfter bei diversen Tracs gemacht, aber darüber geht es einfach nicht. Punkt.
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Für Neuabnahme brauchst Du dann auch ein Gurtsystem, eine Verbundglasfrontscheibe und, und und, ... und ehrlich gesagt mit einem 700er auf der Autobahn wirst Du ganz schnell ganz wenig Freude haben wenn Du die 40t im Nacken hast bei LKW Überholverbot ...
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und Nebelschlussleuchte au...
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für das was da die gutachten und umbauten kosten würden, könntest du dir leicht einen einen schönen gebrauchten 1600er unimog kaufen ... der geht auch gut mit 110 an den lkw vorbei ...
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ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube die 60Km/h Schlepper haben 2 Lenkungskreise... wenn einer ausfällt geht der andere noch. Sprich 2 Lenkzylinder únd 2 Obitrole...
MfG
Stefan
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bei 60 brauchst du das noch nicht ... erst drüber.
john deere kommt nun mit einer komplett elektrischen gesteuerten lenkung, da muss aber auch alles flugzeugtechnisch doppelt sein.
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Hallo zusammen,
nur ein kleiner Tipp:
Schon mal die technischen Daten eines Trenkle (Gehsteigfahrzeug mit U421 Technik) genau angeschaut?
Damals gings auch mit vollhydraulischer Lenkung...
Viele Grüße
Michl
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@Michael,
aber bei denen ist bei 60 km/h offiziell auch Schluss...
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Als erstes mal danke für die Infos.
Ich wusste nicht das es eine gesonderte 60kmH Zulassung gibt.
Für mich lief das alles unter 62kmH.
Da ich eh nicht als fahrendes Verkehrshinderniss auch die BAB wollte spielt es keine Rolle ob 60 oder 62kmH.
Gruß
Stephan
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