Hallo zusammen,
TÜV-Mäßig sollte man solche Aktionen eh im Vorfeld abklären, auch wenn ich Zweifel habe, daß es überhaupt einem Prüfer auffallen würde.
Es gibt im Mercedes-Baukasten viele Alternativen zu den serienmäßigen Federn, was man dem TÜV problemlos darlegen kann, wenn man auf die technische Verwandtschaft verweist. Die originalen Federn vom 1500er MB-Trac sind verhältnismäßig weich (was ich eigentlich nicht erwartet hätte), beim Unimog sind z.T. deutlich straffere Federn verbaut.
So hat die Feder vom Trac folgende Daten:
A 442 321 00 04, Drahtstärke 25,0mm, 8 Windungen, 450mm unbelastete Länge
alternativen könnten beispielsweise sein:
A 425 321 08 04, Drahtstärke 28,3mm, 7,375 Windungen, 426mm unbelastete Länge (Vorderfeder verstärkt für schwere Geräte, progressiv-Ausführung; SA 35301 bei Unimogs der schweren Baureihen)
A 425 324 04 04, Drahtstärke 28,8mm, 8,375 Windungen, 488mm unbelastete Länge (eigentlich Hinterfeder, wurde aber als Vorderfeder beispielsweise beim gepanzerten Thyssen TM170 verbaut)
Es gibt noch weitere Alternativen, z.T. auch noch dicker, allerdings dann kürzer. Da wäre dann abzuklären, wie es mit dem Federweg hinkommt.
Die Serienfeder der schweren Unimog-Baureihe, wie sie auch bei mir verbaut ist, hat beispielsweise folgende Daten:
A 425 321 07 04, Drahtstärke 26,5mm, 8 Windungen, unbelastete Länge 405mm (verbaut, wie die anderen Unimog-Federn, in Verbindung mit der Gummizusatzfeder A 000 321 00 06)
Die Gummianschläge würde ich auch nicht ändern, aus den Gründen, die Cliff schon genannt hat. Die o.g. Gummifedern, die beim Unimog in den Vorderfedern sitzen, haben damit allerdings nichts zu tun, sie sind tatsächlich echte Zusatzfedern. Und hier sähe ich auch die geringsten Probleme beim TÜV, da diese Zusatzfedern im Normalbetrieb frei hängen (also auch das Fahrverhalten nicht beeinflussen), und erst bei größeren Achslasten zum Einsatz kommen.