22.02.2012, 13:09
Hallo, das geht natürlich so nicht. Siehe dazu entsprechende Verordnungen im Internet. Es ist zum Beispiel geregelt, wie weit Rückleuchten vom Heck und der Seite entfernt sein dürfen. Auch die hoch angebrachten Blinker sind irgendwo geregelt für Schulbusse o.ä..
Was der TÜV akzeptiert ist kein Rechtsanspruch auf Zulässigkeit. Der bescheinigt nur für den Zeitpunkt der Untersuchung und weiß nachher eh nichts mehr.
Ich empfehle: schlau machen und an Gesetze halten - ist meist billiger.
Grüsse Marcus
Was der TÜV akzeptiert ist kein Rechtsanspruch auf Zulässigkeit. Der bescheinigt nur für den Zeitpunkt der Untersuchung und weiß nachher eh nichts mehr.
Ich empfehle: schlau machen und an Gesetze halten - ist meist billiger.
Grüsse Marcus