03.06.2012, 20:20
Selbst wenn dir einer der Nutznießer dieser Straße den benötigten Grund abkauft, um ihn nachher der Gemeinde zu schenken, mußt du aufpassen, dass du nicht nachher als Anlieger für die Kosten des Strassenbaus herangezogen wirst.
Ich würde mich nicht nur auf die Aussage des Bürgermeisters verlassen, sondern schauen, daß ich auch was schriftliches in die Hand bekomme. Ist ein gutgemeinter Ratschlag.
Gruss
Hans
Ich würde mich nicht nur auf die Aussage des Bürgermeisters verlassen, sondern schauen, daß ich auch was schriftliches in die Hand bekomme. Ist ein gutgemeinter Ratschlag.
Gruss
Hans