24.08.2012, 19:47
Also da ich nun leider des öfteren mit der Abteillung "Wegelagerer" zu tun habe nun erstmal einige Klarstellungen.
1. Du hast Post auf dem normalem Postweg bekommen und somit erstmal nicht Antworten. Nach Behördenangaben werden tagtäglich mehrere zehntausend solcher falscher Briefe in Deutschland verschickt! Da wird überhaupt nicht nach der Richtigkeit agiert und die Fahrzeugdaten überprüft.
2. Wenn Du nicht darauf antwortest erfolgt im Zweiten Amtsweg die Überprüfung des Fahrers bei der örtlichen Meldestelle im Zuge der Amtshilfe. Hier wird dann schon festgestellt, das sich die Person auf dem vermeidlichem schnellen Deutz mit der des rasenden Fahrzeugs nicht übereinstimmt. Jetzt werden die Daten nochmals überprüft und spätestens dann gehen dort irgendwelche Lampen an. Wenn nicht, so ist dann, und hier immer noch kostenfrei, ein Brief zusammen mit dem Fahrzeugbrief, aus dem eindeutig hervorgeht das die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit keine 50 plus ( und das mit'n Deutz ) sein kann, an die Behörde zu schicken.
3. Die Beweispflicht liegt eben nicht bei Dir, sondern bei der Behörde!!
"Freie Fahrt für freie Bürger"
Man kann alles im Rahmen machen, aber man kann nicht alles mit sich machen lassen!
Gruß
Ulli
1. Du hast Post auf dem normalem Postweg bekommen und somit erstmal nicht Antworten. Nach Behördenangaben werden tagtäglich mehrere zehntausend solcher falscher Briefe in Deutschland verschickt! Da wird überhaupt nicht nach der Richtigkeit agiert und die Fahrzeugdaten überprüft.
2. Wenn Du nicht darauf antwortest erfolgt im Zweiten Amtsweg die Überprüfung des Fahrers bei der örtlichen Meldestelle im Zuge der Amtshilfe. Hier wird dann schon festgestellt, das sich die Person auf dem vermeidlichem schnellen Deutz mit der des rasenden Fahrzeugs nicht übereinstimmt. Jetzt werden die Daten nochmals überprüft und spätestens dann gehen dort irgendwelche Lampen an. Wenn nicht, so ist dann, und hier immer noch kostenfrei, ein Brief zusammen mit dem Fahrzeugbrief, aus dem eindeutig hervorgeht das die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit keine 50 plus ( und das mit'n Deutz ) sein kann, an die Behörde zu schicken.
3. Die Beweispflicht liegt eben nicht bei Dir, sondern bei der Behörde!!
"Freie Fahrt für freie Bürger"
Man kann alles im Rahmen machen, aber man kann nicht alles mit sich machen lassen!
Gruß
Ulli
Wer mit dem Strom schwimmt, kommt nie an die Quelle