"Geblitzt worden" - und nun?
#10

(24.08.2012, 20:20)wolli schrieb:  Also...

müssen tust du nur sterben...

...nein mal im Ernst.
Bei diesem Anhörungsbogen solltest Du nur Angaben zu deiner Person machen. Nicht zu anderen Personen. Nicht zur Sache! Und nichts zugeben.

Und wenn Du denen antwortest bist Du in der Falle drin! Dann liegt die Beweislast bei Dir! Solange Du nicht antwortest, gilt der Gerichtsspruch: Im Zweifel für den Angeklagten!
Aber das sollte jeder für sich selber überlegen. Wenn du antwortest nimmst du dich der Sache an und dann geht's los.
Wenn es tatsächlich der "schnelle Deutz" war, kann in keinem Falle was passieren, da die Kollegen mit den bunten Autos sowieso kommen und mal das schicke schnelle Fahrzeug anschauen möchten.
Frank, Dir die richtige Entscheidung und ich bin auch gespannt was draus wird. Keine Angst, kommt nichts von.

Ulli

Wer mit dem Strom schwimmt, kommt nie an die QuelleWink
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"Geblitzt worden" - und nun? - von frank - 23.08.2012, 22:52
RE: Geblitzt worden - und nun? - von vanLengerich - 24.08.2012, 00:52
RE: Geblitzt worden - und nun? - von holgi63 - 24.08.2012, 09:10
RE: "Geblitzt worden" - und nun? - von Hocka0101 - 24.08.2012, 09:19
RE: Geblitzt worden - und nun? - von Thesen Matthias - 24.08.2012, 09:22
RE: "Geblitzt worden" - und nun? - von DaPo - 24.08.2012, 12:50
RE: "Geblitzt worden" - und nun? - von super schlepper - 24.08.2012, 16:08
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RE: "Geblitzt worden" - und nun? - von wolli - 24.08.2012, 20:20
RE: "Geblitzt worden" - und nun? - von Ulli - 24.08.2012, 20:41
RE: "Geblitzt worden" - und nun? - von frank - 24.08.2012, 23:41

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