08.11.2012, 01:16
Hallo Reiner,
Totmannschaltung heißt bei den mechanisch betätigten Winden, dass die Kupplung nur solange kraftschlüssig ist, wie man eben am Bedienungseil zieht. Sobald man es loslässt, bleibt die Winde stehen. Bei der hydraulisch bzw. mit Funk angesteuerten eben solange, wie man auf den Knopf drückt.
Privat kannst du machen, was du willst und brauchst theoretisch die BG Vorschriften nicht beachten...ob dir deine Versicherung im Schadensfall daraus einen Strick drehen kann, weiß ich nicht, aber versuchen werden sie es bestimmt. Und von ungefähr kommen diese Vorschriften ja auch nicht, wird schon genug passiert sein. Wenn du damit z.B. dein Brennholz im Staatsforst machen willst, könnte es unter Umständen auch Probleme geben.
Aber muss jeder für sich selbst entscheiden...
Gruß Paul
Totmannschaltung heißt bei den mechanisch betätigten Winden, dass die Kupplung nur solange kraftschlüssig ist, wie man eben am Bedienungseil zieht. Sobald man es loslässt, bleibt die Winde stehen. Bei der hydraulisch bzw. mit Funk angesteuerten eben solange, wie man auf den Knopf drückt.
Privat kannst du machen, was du willst und brauchst theoretisch die BG Vorschriften nicht beachten...ob dir deine Versicherung im Schadensfall daraus einen Strick drehen kann, weiß ich nicht, aber versuchen werden sie es bestimmt. Und von ungefähr kommen diese Vorschriften ja auch nicht, wird schon genug passiert sein. Wenn du damit z.B. dein Brennholz im Staatsforst machen willst, könnte es unter Umständen auch Probleme geben.
Aber muss jeder für sich selbst entscheiden...
Gruß Paul
Gewonnen und verloren wird zwischen den Ohren!