07.01.2013, 14:24
Hallo,
mit der Ausschlussklausel:
Auf Grund des Alters und des Gesetzes wird er verkauft unter Ausschluß der Sachmängelhaftung als Bastlerteil defekt !
Kommst Du im Ernstfall bei Gericht nicht durch. Hinsichtlich Basterlerteil defekt etc. gibt es viele irrige Annahmen!
Das musst Du schon anders formulieren, willst Du einen Sachmängelausschluss (Umgangssprachlich Gewährleistung) erreichen.
MfG
Jürgen
mit der Ausschlussklausel:
Auf Grund des Alters und des Gesetzes wird er verkauft unter Ausschluß der Sachmängelhaftung als Bastlerteil defekt !
Kommst Du im Ernstfall bei Gericht nicht durch. Hinsichtlich Basterlerteil defekt etc. gibt es viele irrige Annahmen!
Das musst Du schon anders formulieren, willst Du einen Sachmängelausschluss (Umgangssprachlich Gewährleistung) erreichen.
MfG
Jürgen