27.01.2013, 22:42
Hallo,
Soviel ich weiss sind Anhänger mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zulassungsfrei. Wenn sie zum Transport von landwirtschaftlichen Gütern benutzt werden dann auch TÜV frei. Wenn sie jedoch nicht landwirtschaftlich genutzt werden dann muss eine ABE vorhanden sein und sie müssen alle zwei Jahre zum TÜV.
Ich meine das man dann mit einem folgekennzeichen fahren darf. Aber das würde ich mit den netten Herren vom TÜV oder der zulassungsbehörde abklähren. Auch wie es mit der Versicherung aussieht.
Auch ist darauf zu achten mit welcher Fahrerlaubnis dieses Gespann zu führen ist.
Gruß
Ulli
Soviel ich weiss sind Anhänger mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zulassungsfrei. Wenn sie zum Transport von landwirtschaftlichen Gütern benutzt werden dann auch TÜV frei. Wenn sie jedoch nicht landwirtschaftlich genutzt werden dann muss eine ABE vorhanden sein und sie müssen alle zwei Jahre zum TÜV.
Ich meine das man dann mit einem folgekennzeichen fahren darf. Aber das würde ich mit den netten Herren vom TÜV oder der zulassungsbehörde abklähren. Auch wie es mit der Versicherung aussieht.
Auch ist darauf zu achten mit welcher Fahrerlaubnis dieses Gespann zu führen ist.
Gruß
Ulli