Hallo Leute,
bitte haltet die Bälle flach! Bitte macht Euch erst mal kundig, worum es überhaupt geht, bevor Ihr Pro und Kontra diskutiert!
In der Petition geht es nicht darum, dass jeder, der dem Hobby Altschlepper nachgeht, für seinen unrestaurierten Schlepper, mit dem er den Kompost und das Brennholz fährt, eine grüne Nummer bekommt, sondern...
(wörtlich)
"...dass Kraftfahrzeuge (Traktoren und Anhänger), die bei der Erfüllung der
gesetzlichen Bewirtschaftungspflicht in der r e i n e n Landschaftspflege, im Naturschutzbereich, sowie auf ausgewiesenen FFH-Flächen ebenso dauerhaft von der Kfz-Steuerpflicht befreit werden,..."
Jedem sollte allerdings klar sein, dass, sollte diese Petition durchkommen, sich für keinen von uns das Geringste ändert!
Wenn sie durchkommt, darf man ein grünes Kennzeichen am Schlepper führen, wenn man sozusagen "NonProfit" Kulturlandpflege betreibt.
Damit erweitert sich das lof-Spektrum auf immer noch wie vorher land- oder forstwirtschaftliche Einsätze, die nun nur nicht ertragsorientiert gemacht werden.
Auch mit diesem Kennzeichen darf man dann keine Privatfahrten irgendwohin unternehmen, sondern man darf damit auf seine Streuobstwiese fahren und wieder zurück.
All die Fahrten und Einsätze, wofür die Fahrzeuge im Privatbereich aber meistens eingesetzt werden, bleiben damit nach wie vor Steuerbetrug, auch wenn sie mit dem grünen Kennzeichen nach der dann neuen Definition gemacht werden. Selbst die Brennholzfahrten für den heimischen Herd bleiben - wie auch jetzt schon, wenn sie nicht aus dem eigenen Wald, oder eben der Streuobstwiese stammen - illegal...
Von daher frage ich mich schon, wo der Nutzwert dieser Petition liegen soll...
...mit Ausnahme eben genau für die Streuobstwiesenbetreiber in Kleinstparzellen.
FG
Holger
bitte haltet die Bälle flach! Bitte macht Euch erst mal kundig, worum es überhaupt geht, bevor Ihr Pro und Kontra diskutiert!
In der Petition geht es nicht darum, dass jeder, der dem Hobby Altschlepper nachgeht, für seinen unrestaurierten Schlepper, mit dem er den Kompost und das Brennholz fährt, eine grüne Nummer bekommt, sondern...
(wörtlich)
"...dass Kraftfahrzeuge (Traktoren und Anhänger), die bei der Erfüllung der
gesetzlichen Bewirtschaftungspflicht in der r e i n e n Landschaftspflege, im Naturschutzbereich, sowie auf ausgewiesenen FFH-Flächen ebenso dauerhaft von der Kfz-Steuerpflicht befreit werden,..."
Jedem sollte allerdings klar sein, dass, sollte diese Petition durchkommen, sich für keinen von uns das Geringste ändert!
Wenn sie durchkommt, darf man ein grünes Kennzeichen am Schlepper führen, wenn man sozusagen "NonProfit" Kulturlandpflege betreibt.
Damit erweitert sich das lof-Spektrum auf immer noch wie vorher land- oder forstwirtschaftliche Einsätze, die nun nur nicht ertragsorientiert gemacht werden.
Auch mit diesem Kennzeichen darf man dann keine Privatfahrten irgendwohin unternehmen, sondern man darf damit auf seine Streuobstwiese fahren und wieder zurück.
All die Fahrten und Einsätze, wofür die Fahrzeuge im Privatbereich aber meistens eingesetzt werden, bleiben damit nach wie vor Steuerbetrug, auch wenn sie mit dem grünen Kennzeichen nach der dann neuen Definition gemacht werden. Selbst die Brennholzfahrten für den heimischen Herd bleiben - wie auch jetzt schon, wenn sie nicht aus dem eigenen Wald, oder eben der Streuobstwiese stammen - illegal...
Von daher frage ich mich schon, wo der Nutzwert dieser Petition liegen soll...
...mit Ausnahme eben genau für die Streuobstwiesenbetreiber in Kleinstparzellen.
FG
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...