Hallo Thorsten (van Lengerich),
die Petition ist in Ordnung, denn es gibt speziell in den historisch gewachsenen, klein parzellierten Gebieten eine Menge an Flächen, die zu klein sind, dass sie noch gepachtet sind, wenn sie nicht alle aneinander einen großen gemeinsamen Schlag bilden. Zudem sind sie - um wieder die Streuobstwiese anzusprechen - oft nicht mit aktueller Technik zu mechanisieren bzw. wenn, dann nur mit kleinen (alten) Schleppern und Maschinen.
Das passt in die heutige moderne Landwirtschaft nicht mehr hinein und nur Zaun drum und beweiden löst das Problem oft nicht - es sei denn, man sperrt Ziegen dazu.
Dass bei solchen kleinen Flächen keine Ertragsorientierung mehr stattfinden kann, ist nur logisch.
Wer nun die Verwilderung und Verbuschung verhindern will, muss als Eigentümer oft selbst Hand anlegen.
Wenn man dann dafür noch einen älteren Schlepper besitzt, mit dem man das alles machen kann, kann man sich glücklich schätzen...
...ein paar Maschinchen, kleiner Wender, Schwader, Wägelchen, etc...
Für diesen Zweck halte ich diese Steuerbefreiung, die mit der Petition erzielt werden soll, für sinnvoll, denn was heute immer noch etliche behördliche Umweltschützer nicht begreifen, ist, dass wir in unserer mitteleuropäischen Gegen durchweg eine Kulturlandschaft pflegen und nicht jede Verwilderung erweitert die Vielfalt von Fauna und Flora.
Wer die vielen kleinen hügeligen Parzellen bspw. in Baden-Württemberg kennt, weiß, was es bedeutet, solche Flächen von Hand sauber zu halten. In solchen bäuerlichen Strukturen entstanden einst die Bauernschlepper, wie Fendt, Kramer, aber auch Holder und Agria, letztlich auch der Urvater unserer MBtrac...
Mir ging es nur darum, dass der Eine oder Andere mit dieser Petition evtl. Erwartungen verknüpft, die diese nicht erfüllen kann!
Es erweitern sich vielleicht die Möglichkeiten, an eine solche Steuerbefreiung heranzukommen, die private Nutzung in all seinen Facetten wird dadurch nicht legaler...
Wenn ich einst alt bin und meine Kinder die Landwirtschaft nicht fortführen, werde ich wohl auch irgendwann verpachten müssen und meine nicht oder nur mit kleinen Maschinen mechanisierbaren Restflächen - zu denen auch eine Streuobstwiese gehört ;-) - so lange selber bearbeiten, wie ich es noch kann. Die erweiterte Steuerbefreiung aus der Petition könnte also auch mir dereinst nützlich sein - wenn sie denn je kommt...
FG
Holger
die Petition ist in Ordnung, denn es gibt speziell in den historisch gewachsenen, klein parzellierten Gebieten eine Menge an Flächen, die zu klein sind, dass sie noch gepachtet sind, wenn sie nicht alle aneinander einen großen gemeinsamen Schlag bilden. Zudem sind sie - um wieder die Streuobstwiese anzusprechen - oft nicht mit aktueller Technik zu mechanisieren bzw. wenn, dann nur mit kleinen (alten) Schleppern und Maschinen.
Das passt in die heutige moderne Landwirtschaft nicht mehr hinein und nur Zaun drum und beweiden löst das Problem oft nicht - es sei denn, man sperrt Ziegen dazu.
Dass bei solchen kleinen Flächen keine Ertragsorientierung mehr stattfinden kann, ist nur logisch.
Wer nun die Verwilderung und Verbuschung verhindern will, muss als Eigentümer oft selbst Hand anlegen.
Wenn man dann dafür noch einen älteren Schlepper besitzt, mit dem man das alles machen kann, kann man sich glücklich schätzen...
...ein paar Maschinchen, kleiner Wender, Schwader, Wägelchen, etc...
Für diesen Zweck halte ich diese Steuerbefreiung, die mit der Petition erzielt werden soll, für sinnvoll, denn was heute immer noch etliche behördliche Umweltschützer nicht begreifen, ist, dass wir in unserer mitteleuropäischen Gegen durchweg eine Kulturlandschaft pflegen und nicht jede Verwilderung erweitert die Vielfalt von Fauna und Flora.
Wer die vielen kleinen hügeligen Parzellen bspw. in Baden-Württemberg kennt, weiß, was es bedeutet, solche Flächen von Hand sauber zu halten. In solchen bäuerlichen Strukturen entstanden einst die Bauernschlepper, wie Fendt, Kramer, aber auch Holder und Agria, letztlich auch der Urvater unserer MBtrac...
Mir ging es nur darum, dass der Eine oder Andere mit dieser Petition evtl. Erwartungen verknüpft, die diese nicht erfüllen kann!
Es erweitern sich vielleicht die Möglichkeiten, an eine solche Steuerbefreiung heranzukommen, die private Nutzung in all seinen Facetten wird dadurch nicht legaler...
Wenn ich einst alt bin und meine Kinder die Landwirtschaft nicht fortführen, werde ich wohl auch irgendwann verpachten müssen und meine nicht oder nur mit kleinen Maschinen mechanisierbaren Restflächen - zu denen auch eine Streuobstwiese gehört ;-) - so lange selber bearbeiten, wie ich es noch kann. Die erweiterte Steuerbefreiung aus der Petition könnte also auch mir dereinst nützlich sein - wenn sie denn je kommt...
FG
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...