01.02.2013, 10:14
(29.01.2013, 22:03)jan schrieb: ...
Leider, oder besser Gott sei Dank, ist mit dem grünen Kennzeichen die Möglichkeit des Mitführens eines zulassungsfreien Anhängers verknüpft.
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Hallo Jan,
der zulassungsfreie Anhänger bis 25km/h ist nicht an die Kennzeichenfarbe gebunden, sondern ausschließlich an den Einsatzzweck lof.
In der Praxis ist das zwar die Regel, dass vor diesen Anhängern dann meist Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen vorgespannt sind, aber wenn ich mir bei irgendeinem Privatmann seinen Schlepper mit schwarzem Kennzeichen ausleihe und dann mit zulassungsfreien Anhängern und grünem Folgekennzeichen, das auf einen meiner steuerbefreiten Schlepper lautet, meine Ernte transportiere, dann ist das zulässig.
Selbst wenn Du dann mit diesem Schlepper meine Ernte transportieren würdest, wäre das zulässig.
Wichtig ist dann aber wieder, dass der mit schwarzem Kennzeichen zugelassene Schlepper den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft entspricht, denn die Zulassungsbedingungen weichen davon ab (Beipiel der sogenannte Umsturz-Schutz - Überrollbügel)
Es kann Dir dann allerdings durchaus passieren, dass Du von der Rennleitung kontrolliert wirst, weil auch den Polizisten erzählt wird, sie sollen nach Schleppern Ausschau halten, die ein schwarzes Kennzeichen haben und einen Anhänger mit grünem Kennzeichen angehängt haben.
In der Regel ist ein solches von der Polizei angehaltene Gespann dann auch kein Erntetransport, also ein lof-Einsatz - aber eben nur in der Regel...
Die Zulassungsbestimmungen sind derart kompliziert, dass selbst Behörden oft völlig falsche Auskünfte geben...
FG
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...