20.03.2013, 22:50
Moin Leute,
ist es dann nicht so, das der kleinste Wert zählt? So ist es doch beim 25km/h Anhänger, beim 50 km/h Schlepper, oder umgekehrt?
So ist es doch wenn ein Anhänger(zug) 35 Tonnen Zuladung hat, der gesamte Zug aber nicht mehr als 40 Tonnen wiegen darf?
Beim Anhängekupplung mit 2 Tonnen Stutzlast ist das die Grenze, wenn das Gesamtgewicht noch nicht erreicht ist? Beim Kupplung, die mit 4 Tonnen eingetragen ist, ist es bei 10 Tonnen Tracgewicht, oder der Achslast schluss?
Ein Problem seh ich nur, wenn die Adapterplatte, um den Schlitten vom Fastrac am MB-Trac zu schrauben, kein Zulassung hat. Wenn es dann schief geht, hat die Firma Schuster genau so ein Problem, als der Fahrzeugbesitzer.
Groeten,
Benno
ist es dann nicht so, das der kleinste Wert zählt? So ist es doch beim 25km/h Anhänger, beim 50 km/h Schlepper, oder umgekehrt?
So ist es doch wenn ein Anhänger(zug) 35 Tonnen Zuladung hat, der gesamte Zug aber nicht mehr als 40 Tonnen wiegen darf?
Beim Anhängekupplung mit 2 Tonnen Stutzlast ist das die Grenze, wenn das Gesamtgewicht noch nicht erreicht ist? Beim Kupplung, die mit 4 Tonnen eingetragen ist, ist es bei 10 Tonnen Tracgewicht, oder der Achslast schluss?
Ein Problem seh ich nur, wenn die Adapterplatte, um den Schlitten vom Fastrac am MB-Trac zu schrauben, kein Zulassung hat. Wenn es dann schief geht, hat die Firma Schuster genau so ein Problem, als der Fahrzeugbesitzer.
Groeten,
Benno
Ein fleissige Bauer ist edler als ein fauler Edelmann...