26.07.2013, 23:58
Hallo Michl hallo Hartmut.
Ihr habt beide Recht
Gewöhnlich ist es ja so, dass bei LOF Fahrzeugen die Lauffläche bis zu einem Drittel über die Kotflügel heraus stehen darf.
Allerdings gilt dieses nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 50 oder 60km/h. Irgendwo in diesem Bereich muss es eine Grenze geben, weil unser Fastrac mit 60km/h eingetragener Höchstgeschwindigkeit und optionaler 600er Bereifung werkseitig Vollabdeckungen montiert hat.
Sicher ist: Ab 62km/h Höchstgeschwindigkeit und damit Freigabe zur Autobahnnutzung wird die Vollabdeckung eh Pflicht.
Nur wo genau die Grenze nun liegt (siehe oben) kann ich Euch jetzt nicht sagen.
MfG
Andre
Ihr habt beide Recht
Gewöhnlich ist es ja so, dass bei LOF Fahrzeugen die Lauffläche bis zu einem Drittel über die Kotflügel heraus stehen darf.
Allerdings gilt dieses nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 50 oder 60km/h. Irgendwo in diesem Bereich muss es eine Grenze geben, weil unser Fastrac mit 60km/h eingetragener Höchstgeschwindigkeit und optionaler 600er Bereifung werkseitig Vollabdeckungen montiert hat.
Sicher ist: Ab 62km/h Höchstgeschwindigkeit und damit Freigabe zur Autobahnnutzung wird die Vollabdeckung eh Pflicht.
Nur wo genau die Grenze nun liegt (siehe oben) kann ich Euch jetzt nicht sagen.
MfG
Andre