27.07.2013, 01:17
Moin Hartmut.
Jo, das hatte ich vorhin schon gelesen, der Link steht ja auch schon in Deinem vorherigen Thema.
Das Merkblatt der DLG stammt aus 10/2009.
Ich habe gerade nochmal "gegoogelt" und in einer Broschüre aus dem Saarland vom 23.12.2011 gelesen. Dort steht auf Seite 3 rechte Spalte:
"Radabdeckung
Kfz und Anhänger über 25 km/h benötigen Radabdeckungen sowohl
für die Vorder- als auch für die Hinterräder. Bei Traktoren bis
60 km/h müssen mindestens â…” der Reifenbreite abgedeckt sein,
ansonsten 25 km/h."
Quelle:
http://www.saarland.de/dokumente/thema_l...fahren.pdf
Ich glaube, die Grenze liegt dann wohl bei 60km/h.
Vielleicht findet sich noch etwas aktuelleres.
Aber "back to business"
Hallo MB1500Karle.
Auf welche Geschwindigkeit ist Dein trac denn eingetragen?
Aus Hartmut´s und meiner Quelle geht eindeutig hervor, dass bis Minimum 40km/h bzw. 60 km/h eingetragene Höchstgeschwindigkeit 2/3 der Lauffläche vom Kotflügel abgedeckt sein muss. Nicht mehr und nicht weniger.
Die beiden Quellen kannst Du ja ausdrucken und dem Herrn "Inschenöör" mal mitbringen. Allerdings darf die Lauffläche bei 620mm Breite eben nicht mehr, wie 20,6 cm heraus stehen.
MfG
Andre
Jo, das hatte ich vorhin schon gelesen, der Link steht ja auch schon in Deinem vorherigen Thema.
Das Merkblatt der DLG stammt aus 10/2009.
Ich habe gerade nochmal "gegoogelt" und in einer Broschüre aus dem Saarland vom 23.12.2011 gelesen. Dort steht auf Seite 3 rechte Spalte:
"Radabdeckung
Kfz und Anhänger über 25 km/h benötigen Radabdeckungen sowohl
für die Vorder- als auch für die Hinterräder. Bei Traktoren bis
60 km/h müssen mindestens â…” der Reifenbreite abgedeckt sein,
ansonsten 25 km/h."
Quelle:
http://www.saarland.de/dokumente/thema_l...fahren.pdf
Ich glaube, die Grenze liegt dann wohl bei 60km/h.
Vielleicht findet sich noch etwas aktuelleres.
Aber "back to business"
Hallo MB1500Karle.
Auf welche Geschwindigkeit ist Dein trac denn eingetragen?
Aus Hartmut´s und meiner Quelle geht eindeutig hervor, dass bis Minimum 40km/h bzw. 60 km/h eingetragene Höchstgeschwindigkeit 2/3 der Lauffläche vom Kotflügel abgedeckt sein muss. Nicht mehr und nicht weniger.
Die beiden Quellen kannst Du ja ausdrucken und dem Herrn "Inschenöör" mal mitbringen. Allerdings darf die Lauffläche bei 620mm Breite eben nicht mehr, wie 20,6 cm heraus stehen.
MfG
Andre