25.09.2013, 21:36
Moin zusammen, bitte verlasst Euch nicht auf mündliche Auskünfte von "irgendwelchen" Stellen. Wenn es tatsächlich mal Probleme gibt, wird sich erstens niemand daran erinnern bzw. kann/darf gar keine verbindlichen Auskünfte geben.
Es bedarf übrigens gar keiner Vorschrift, die sagt, saß ein Trac mit H-Kennzeichen nicht zu lof-Zwecken bzw. gewerblich eingesetzt werden darf. Denn Voraussetzung für die Erteilung eines H-Kennzeichens ist, daß der Trac ein Oldtimer ist, siehe § 9 Abs.1 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). In dieser Verordnung wird in § 2 Ziffer 22 ein Oldtimer definiert: "Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;". Der Zweck eines Oldtimers ist also die Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes, also nicht lof oder Gewerbe. Glücklicherweise wird das i.d.R. weit ausgelegt. Sicher ist ein Trac-Treffen mit Häckseln noch der Verordnung entsprechend. (Dann stellt sich allerdings die Frage, ob es mit grünem Kennzeichen geht.)Das Mitfahren in der Häckselkette eines LU sicher nicht. Weiterhin wird auch immer wieder von Ausnahmen berichtet. Die Gerichtsentscheidungen, die ich fand, haben sich jedoch nur indirekt mit der vorliegenden Problematik beschäftigt.
Natürlich kann jeder vorgehen wie er will und ich bin überzeugt, es wird in 99,9% der Fälle gut gehen. Keiner sage jedoch hinterher, er habe es nicht gewusst oder habe sich auf die Aussage von xy verlassen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Gruß Dirk
Es bedarf übrigens gar keiner Vorschrift, die sagt, saß ein Trac mit H-Kennzeichen nicht zu lof-Zwecken bzw. gewerblich eingesetzt werden darf. Denn Voraussetzung für die Erteilung eines H-Kennzeichens ist, daß der Trac ein Oldtimer ist, siehe § 9 Abs.1 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). In dieser Verordnung wird in § 2 Ziffer 22 ein Oldtimer definiert: "Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;". Der Zweck eines Oldtimers ist also die Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes, also nicht lof oder Gewerbe. Glücklicherweise wird das i.d.R. weit ausgelegt. Sicher ist ein Trac-Treffen mit Häckseln noch der Verordnung entsprechend. (Dann stellt sich allerdings die Frage, ob es mit grünem Kennzeichen geht.)Das Mitfahren in der Häckselkette eines LU sicher nicht. Weiterhin wird auch immer wieder von Ausnahmen berichtet. Die Gerichtsentscheidungen, die ich fand, haben sich jedoch nur indirekt mit der vorliegenden Problematik beschäftigt.
Natürlich kann jeder vorgehen wie er will und ich bin überzeugt, es wird in 99,9% der Fälle gut gehen. Keiner sage jedoch hinterher, er habe es nicht gewusst oder habe sich auf die Aussage von xy verlassen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Gruß Dirk