04.03.2014, 18:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2014, 18:56 von Unimog-406.)
(04.03.2014, 17:18)OM442A schrieb: Hallo zusammen,
auf dem Klönabend hat uns jemand zu diesem Thema gesagt, dass man mit dem L Führerschein angeblich nur Schlepper mit grünem Kennzeichen fahren darf.
Weiss da jemand genaueres dazu?
Gruss
Bernd
Das stimmt nicht, du darfst mit L und T nur Schlepper zum LoF zweck fahren dabei ist das Kennzeichen völlig wurscht... Ob grün oder schwarz oder H Kennzeichen darfst man nur zum Landwirtschaftlichen zweck fahren, was du natürlich immer behaupten kannst. Du kannst ja sagen du musst nen Sack Kartoffeln für die Kühe holen...
mfg Christoph
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. (Leonardo da Vinci, 1452-1519)