23.03.2014, 11:44
Moin,
Im Prinzip ist ein Teleskoplader ein Flurförderzeug. Das heißt zur Bedienung wird der sogenannte Gabelstaplerschein benötigt. Nach der bestandenen Prüfung muss dann noch eine Einweisung auf den Lader erfolgen. Die muss dann im Schein eingetragen sein. Also kein unlösbares Problem.
Cay-Stefan
Im Prinzip ist ein Teleskoplader ein Flurförderzeug. Das heißt zur Bedienung wird der sogenannte Gabelstaplerschein benötigt. Nach der bestandenen Prüfung muss dann noch eine Einweisung auf den Lader erfolgen. Die muss dann im Schein eingetragen sein. Also kein unlösbares Problem.
Cay-Stefan