21.04.2014, 17:31
Auch mit schwarzem Kennzeichen gilt das Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 to. zul.GG.Beim GG. fällt die Anhängelast mit hinein.Auch eine Sattelzugmaschine darf am Sonntag nicht vor 22:00 fahren,es sei dann es liegt eine Sonderfahrgenehmigung vor.Alles andere wird nur geduldet und ist reine Glückssache.
Liebe Grüsse von der Ostfront....
Liebe Grüsse von der Ostfront....