16.06.2014, 12:54
Hallo Matthias,
leider ist das so, das Versicherungen ein Sonderkündigungsrecht im Schadensfalle haben.
Das hast DU aber auch!!!
Ich würde mich da meinen Vorschreibern anschliessen, das man das mit dem Versicherungsvertreter seines Vertrauens am besten persönlich klärt.
Der gute Mann verdient nämlich sein Gehalt mit Deinen Beiträgen.
"Achtung Ironie":
Und wenn er nicht möchte wie Du, binde ihn hinten den Trac und schleife ihn über den Acker, hat man im Mittelalter auch schon so gemacht, allerdings mit 1 PS nicht mit 150.
In jedem Falle hoffe ich für Dich das sich die Sache in einem persönlichen Gespräch klären läßt.
Viele Grüße von der sonnigen Untermosel
Ingo
leider ist das so, das Versicherungen ein Sonderkündigungsrecht im Schadensfalle haben.
Das hast DU aber auch!!!
Ich würde mich da meinen Vorschreibern anschliessen, das man das mit dem Versicherungsvertreter seines Vertrauens am besten persönlich klärt.
Der gute Mann verdient nämlich sein Gehalt mit Deinen Beiträgen.
"Achtung Ironie":
Und wenn er nicht möchte wie Du, binde ihn hinten den Trac und schleife ihn über den Acker, hat man im Mittelalter auch schon so gemacht, allerdings mit 1 PS nicht mit 150.
In jedem Falle hoffe ich für Dich das sich die Sache in einem persönlichen Gespräch klären läßt.
Viele Grüße von der sonnigen Untermosel
Ingo
Viele Grüße von der sonnigen Untermosel
Ingo
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Du trinkst um diese Uhrzeit schon Bier??????
Nein.... das ist ein Weizensmoothie
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