Das stimmt natürlich. Dafür gibt es Ausnahmen.
Mir ging es gerade um den Fall, dass man einen landwirtschaftlichen Betrieb im bewertungsrechtlichen Sinne hat, aber keine Steuerbefreiung bekommt.
Gruß
Christian
Mir ging es gerade um den Fall, dass man einen landwirtschaftlichen Betrieb im bewertungsrechtlichen Sinne hat, aber keine Steuerbefreiung bekommt.
Gruß
Christian