13.09.2014, 17:48
Es ging mir darum, das er erlaubt ist, wenn man ihn eingetragen hat!
Ob man ihn eingetragen bekommt steht auf einem anderen Baltt Papier. Ist es nicht so das bei Fahrzeugen mit mechanischer Lenkung (wo man noch selbst orgeln muss) der Lenkknauf verboten ist, da bei überfaren von Kanten das Lankrad herumschlagen kann? Bei Fahrzeugen mit Lenkunterstützung kann das ja nich passieren...
Gruß
Ob man ihn eingetragen bekommt steht auf einem anderen Baltt Papier. Ist es nicht so das bei Fahrzeugen mit mechanischer Lenkung (wo man noch selbst orgeln muss) der Lenkknauf verboten ist, da bei überfaren von Kanten das Lankrad herumschlagen kann? Bei Fahrzeugen mit Lenkunterstützung kann das ja nich passieren...
Gruß
MB trac - Die beste Erfindung überhaupt!