Planwagen hinter dem MB Trac
#5

Hallo Toto,

juristisch ist das inzwischen alles so in Vorschriften gepackt, dass man es kaum noch richtig machen kann.

Zum Anhänger generell:
Wenn keine land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung eines Anhängers vorliegt, ist ein solcher grundsätzlich zulassungspflichtig, wenn er hinter einem Zugfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, auch dann, wenn es sich um einen Anhänger mit 25km/h Höchstgeschwindigkeit handelt und auch dann, wenn das Zugfahrzeug eine grüne Nummer hat.
Das gilt immer! Es gibt (mit ein paar kleinen Ausnahmen, die aber für uns bedeutungslos sind) keine Folgekennzeichenregelung bzw. generelle Zulassungsfreiheit für Anhänger bis 25km/h außerhalb der lof-Nutzung, auch wenn immer mal das Gegenteil behauptet wird!

Die Ausnahmegenehmigungen, welche von Kommunen ausgegeben werden, sind diesbezüglich kritisch zu bewerten, da ihr Gültigkeitsbereich regional eng begrenzt ist und nur in deren eigenem Gebiet gegeben ist.
Das kann schon dann heikel werden, wenn durch den Ort eine Bundesstraße geht, die für die Brauchtumsveranstaltung nicht ordnungsgemäß gesichert wurde bzw. der Verkehr vorschriftsgemäß umgeleitet wurde. Diese Bundesstraße gehört nämlich nicht der Kommune, folglich gilt die Ausnahme dort auch nicht.

Du brauchst also, wenn der Anhänger nicht zugelassen ist (also keine Zulassungsbescheinigung I und II besitzt, sowie ein eigenes amtliches Kennzeichen und darauf den Stempel des Landkreises, sowie TÜV-frei ist) eine solche Ausnahmegenehmigung der Kommune (Stadt, Gemeinde), in der die Brauchtumsveranstaltung stattfindet und wenn Du von außerhalb mit dem Anhänger auf der Straße anreist. auch für diese gesamte Strecke eine solche.

Für den Personentransport gelten soweit mir bekannt, landesweite Regelungen, die jeweils in Erfahrung zu bringen und zu beachten sind. Wichtig ist, dass dieser Personentransport nur während der offiziellen Zeit des Umzuges auf den für den Umzug vorgeschriebenen Strecken stattfindet. Selbst die oft obligatorische Heimfahrt der lustigen Gesellen auf dem Anhänger nach dem Umzug ist schon unzulässig.

Das ist wie überall: So lange nichts passiert...
Manche dieser Verordnungen mögen einem schlicht überzogen oder unvernünftig erscheinen, jedoch, was wird aus mir, wenn ich mit einem solchen Gefährt in einen Unfall verwickelt werde...
Bei uns in der Gegend ist vor ein paar Jahren bei einer Ausfahrt zum 1. Mai ein schwerer Unfall passiert. Da war nichts angemeldet, nichts gemäß Vorschrift und der Fahrer des verunfallten Fahrzeuges hat bis heute daran zu tragen...

Oft bringt es was, wenn man vor einer solchen Veranstaltung mal mit der örtlichen Polizeibehörde spricht. Allerdings sind dort gemachte Zugeständnisse ebenfalls wertlos, wenn es zum Äußersten kommt.

So lange nix passiert, sind Versäumnisse in dieser Sache OWI's bzw. Straftatbestände kleinerer Natur.
Wenn etwas passiert, muss die Gegenpartei nur einen gewieften Rechtsanwalt haben, der sich mit Schadenersatzforderungen auskennt...

Wenn ohne Zulassung des Anhängers mit Ausnahmegenehmigung gefahren wird, ist vorher mit der eigenen Versicherung zu klären, ob sie in einen entstehenden Schadensfall eintritt und zwar zum einen verkehrsrechtlich und zum anderen in Fragen der Personenbeförderung!

...und das sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, an mündliche Zusagen kann sich die Versicherung komischerweise im Schadensfall meistens nicht mehr erinnern...

Grüße
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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Nachrichten in diesem Thema
Planwagen hinter dem MB Trac - von Toto - 17.11.2014, 21:19
RE: Planwagen hinter dem MB Trac - von spl-bua - 17.11.2014, 21:51
RE: Planwagen hinter dem MB Trac - von Dieter 1:32 Fan - 17.11.2014, 21:57
RE: Planwagen hinter dem MB Trac - von Toto - 17.11.2014, 23:54
RE: Planwagen hinter dem MB Trac - von holgi63 - 19.11.2014, 10:23
RE: Planwagen hinter dem MB Trac - von Toto - 20.11.2014, 17:45

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