Hallo Tracler,
ich wollte euch mal informieren, dass ich nach über drei Monaten vom Hauptzollamt die Steuerbefreiung für meinen Trac bekommen habe.
Zur Vorgeschichte: Ich habe zwei Steuobstwiesen wie es viele in BW haben. Als das Finanzamt noch zuständig war, war das bei der Anmeldung einer landwirtschaftlichen Zugmaschine kein Problem. Es war nur der Nachweis über den Besitz der Wiese(n) erforderlich.
Als ich vor 4 Monaten meinen MB Trac angemeldet habe musste ich den Antrag für das Hauptzollamt ausfüllen (da ja die nun zuständig sind). In dem Antrag habe ich den Besitz der Streuobstwiesen angegeben. Promt kam ein Schreiben, dass ich die Einkommenssteuererklärung oder die Mitgliedschaft in der landwirtschaftliche BG vorlegen sollte.
Leider kann ich nichts dergleichen anbieten. Ich habe eine E-Mail an das Hauptzollamt mit dem aktuellen Tipp (Befreiung für Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe a Kraftfahrzeuggesetz des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft BW) das Hauptzollamt gesandt.
Nach mehr als drei Monaten habe ich nun den Bescheid bekommen, dass ich bzw. mein MB Trac von der Steuer befreit ist.
ich wollte euch mal informieren, dass ich nach über drei Monaten vom Hauptzollamt die Steuerbefreiung für meinen Trac bekommen habe.
Zur Vorgeschichte: Ich habe zwei Steuobstwiesen wie es viele in BW haben. Als das Finanzamt noch zuständig war, war das bei der Anmeldung einer landwirtschaftlichen Zugmaschine kein Problem. Es war nur der Nachweis über den Besitz der Wiese(n) erforderlich.
Als ich vor 4 Monaten meinen MB Trac angemeldet habe musste ich den Antrag für das Hauptzollamt ausfüllen (da ja die nun zuständig sind). In dem Antrag habe ich den Besitz der Streuobstwiesen angegeben. Promt kam ein Schreiben, dass ich die Einkommenssteuererklärung oder die Mitgliedschaft in der landwirtschaftliche BG vorlegen sollte.
Leider kann ich nichts dergleichen anbieten. Ich habe eine E-Mail an das Hauptzollamt mit dem aktuellen Tipp (Befreiung für Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe a Kraftfahrzeuggesetz des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft BW) das Hauptzollamt gesandt.
Nach mehr als drei Monaten habe ich nun den Bescheid bekommen, dass ich bzw. mein MB Trac von der Steuer befreit ist.
Gruß
Jürgen M.