12.12.2014, 18:15
So nun da Ulli1300 einen link geschrieben hat,habe ich da mal angerufen beim TÜV,und auch bei der Polizei und habe mir das bestätigen lassen.
Dürfte für alle interessant sein die auch in so einer situation sind.
Da ich für ein Landwirtschaftliches lohnunterehmen fahre brauche ich keine weiterbildungen,da dies nicht in die Berufsfahrergesetz fallen.
Wenn das BAG mich aufhalten möchte kann ich auf gut deutsch mit einem lächeln vorbeifahren und ihnen winken,BAG ist für Güterfrachtverkehr zuständig und nicht für die Landwirtschaft.Landwirtschaft gelten auch Lohnunternehmen die z.B für BGAs fahren oder sonst irgent welche Landwirtschaftlichen tätigkeiten machen.
http://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/__2.html
bitte §1Anwendung lesen
http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg...10006.html
hoffe dies hilft euch weiter
mfg
Sven
Dürfte für alle interessant sein die auch in so einer situation sind.
Da ich für ein Landwirtschaftliches lohnunterehmen fahre brauche ich keine weiterbildungen,da dies nicht in die Berufsfahrergesetz fallen.
Wenn das BAG mich aufhalten möchte kann ich auf gut deutsch mit einem lächeln vorbeifahren und ihnen winken,BAG ist für Güterfrachtverkehr zuständig und nicht für die Landwirtschaft.Landwirtschaft gelten auch Lohnunternehmen die z.B für BGAs fahren oder sonst irgent welche Landwirtschaftlichen tätigkeiten machen.
http://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/__2.html
bitte §1Anwendung lesen
http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg...10006.html
hoffe dies hilft euch weiter
mfg
Sven