Hallo Markus ,
ob deine Argumentation mit Brennholz Bergung so gut ist wage ich zu bezweifeln, denn steuerlich betrachtet ist das Brennholz für deinen privaten Haushalt kein landwirtschaftliche Nutzung. Keine Steuerbefreiung .
Lieber nur Pflege .
Beste Grüße
Ralph
ob deine Argumentation mit Brennholz Bergung so gut ist wage ich zu bezweifeln, denn steuerlich betrachtet ist das Brennholz für deinen privaten Haushalt kein landwirtschaftliche Nutzung. Keine Steuerbefreiung .
Lieber nur Pflege .
Beste Grüße
Ralph