Hallo ,
Das Urteil bezüglich der Steuerbefreiung des Unimog kenn ich und man sollte die Begründung (urteil googlen)lesen.
So ich wie ich sehe war der Knackpunkt 3 Sitzplätze und die hohe Zuladung . Beides wäre vom Besitzer zu ändern gewesen, Ablastung und andere Sitzbank .
Wenn man sich im Unimog Forum die Argumentation gegen eine Ablastung z.B. U 421 liest kommt oft der Einwand : dann darf ich ja nichts mehr laden . Daraus erkenne ich das nicht das ziehen ( Zugmaschine !) ist bei diesen Besitzern die Hauptaufgabe sonder der Transport auf der " Hilfsladefläche" ist .....LKW:-)
Der Besitzer des Unimogs im obenaufgeführten Gerichtsurteil wollte oder konnte nicht auf die Nutzlast verzichten .
Und mal ehrlich wie werden viele Unimogs genutzt die im privater Hobby Hand sind ?!
Gruß Ralph
Das Urteil bezüglich der Steuerbefreiung des Unimog kenn ich und man sollte die Begründung (urteil googlen)lesen.
So ich wie ich sehe war der Knackpunkt 3 Sitzplätze und die hohe Zuladung . Beides wäre vom Besitzer zu ändern gewesen, Ablastung und andere Sitzbank .
Wenn man sich im Unimog Forum die Argumentation gegen eine Ablastung z.B. U 421 liest kommt oft der Einwand : dann darf ich ja nichts mehr laden . Daraus erkenne ich das nicht das ziehen ( Zugmaschine !) ist bei diesen Besitzern die Hauptaufgabe sonder der Transport auf der " Hilfsladefläche" ist .....LKW:-)
Der Besitzer des Unimogs im obenaufgeführten Gerichtsurteil wollte oder konnte nicht auf die Nutzlast verzichten .
Und mal ehrlich wie werden viele Unimogs genutzt die im privater Hobby Hand sind ?!
Gruß Ralph