25.01.2015, 20:15
Moin,
hier wirfst Du Einiges durcheinander:
Auch darf man hinter einem versteuertem Schlepper ( schwarze Nummer ) zulassungsfreie Anhänger mit Folgekennzeichen fahren, natürlich nur für LoF Zwecke. Das Folgekennzeichen muß einem Schlepper des Betriebes zugeteilt sein.
Auch glaube ich nicht, das Du deinen 8-Tonner auf 40km/h zugelassen bekommst, es sei denn er hat die Achsen und die entsprechende Deichsel. Du kannst selbstverständlich jeden 25km/h Anhänger zulassen, aber auch mit Zulassunsgstempel und §29 Untersuchung wird die zulässige Höchstgeschwindigeit bei 25km/h liegen.
Grüße
Frank
hier wirfst Du Einiges durcheinander:
(25.01.2015, 15:36)Holger schrieb: Unser Kamerad Polizist sagt, sie kontrollieren verstärkt 40kmh Schlepper mit 25kmh Schild der Anhänger. Darauf Kameradin von der Zulassungsstelle: Diese Besitzer bekommen Strafbefehl über fahren von nicht zulässigem Anhänger, dieser wird abgesprochen und eine Steuernachzahlung wird erstellt.( rückwirkend bis erwerb von diesem). Werde meinen 8t wohl auf 40kmh zulassen.Selbstverständlich darf man einen zulassungsfreien Anhänger ( 25km ) hinter einem 40km Schlepper fahren, man darf sogar zwei auflaufgebremste Anhänger hinter einem 40km Schlepper fahren, das man die 25km/h einhalten muß ist ja wohl selbstverständlich.
Welche sind noch/nicht zulässig?
Gruss Holger
Auch darf man hinter einem versteuertem Schlepper ( schwarze Nummer ) zulassungsfreie Anhänger mit Folgekennzeichen fahren, natürlich nur für LoF Zwecke. Das Folgekennzeichen muß einem Schlepper des Betriebes zugeteilt sein.
Auch glaube ich nicht, das Du deinen 8-Tonner auf 40km/h zugelassen bekommst, es sei denn er hat die Achsen und die entsprechende Deichsel. Du kannst selbstverständlich jeden 25km/h Anhänger zulassen, aber auch mit Zulassunsgstempel und §29 Untersuchung wird die zulässige Höchstgeschwindigeit bei 25km/h liegen.
Grüße
Frank