16.10.2005, 19:26
Servus
Ich trau mich sehr wohl mit dir zu diskutieren. Ich diffamiere nicht billig. Hinter meinen Ausführungen stehen Fakten.
Die oberen Scheinwerfer sind in Deutschland sehrwohl zugelassen. Wieso hätten sonst auch tausende von Tracs die die Fronthydraulik ab Werk montiert hatten das Werk Gaggenau so verlassen? Auf die oberen Scheinwerfer darf aber nur umgeschaltet werden wenn die unteren, durch was für ein Gerät auch immer, verdeckt werden. Streng genommen darf man auf der Straße dann nur noch 25 km/h fahren wenn die oberen eingeschaltet sind (soweit ich mich richtig erinnere).
Werde bei Gelegenheit mal das Beiblatt zum Fehrzeugschein von unserem 700er anschauen/abfotografieren/hier einstellen.
Es gibt bei uns in der Gegend auch Bauern, die fahren in der Nacht mit eingeschalteten Arbeitsscheinwerfern oben an der Kabine weil sie kein Abblendlicht haben das über das Mähwerk oder den Siloballen, den sie gerade an der FH befördern, hervor scheint.
Desweiteren gibt es auch noch die Möglichkeit, dass oben Arbeitsscheinwerfer eingebaut sind. Die kann man dann auf dem Feld zusammen mit den Scheinferwern unten einschalten. Aber auf der Straße sind sie nicht erlaubt.
Dann gibt es noch den Spezialumbau von Hartmut Diekmann.
https://www.trac-technik.de/Forum/showth...p?tid=2185
auch die folgenden Seiten des Threads beachten.
Ich meine jetzt nicht die Arbeitsscheinwerfer die an den Spiegeln montiert sind.
Die Ungereimtheiten mit der Steuer und Gewährleistung bleiben.
Dass wir uns darüber lustig machen, dass Daimler angeblich nie selber 1800er hergestellt hat, musst du halt mal so akzeptieren.
Gruß
Wolfgang
Ich trau mich sehr wohl mit dir zu diskutieren. Ich diffamiere nicht billig. Hinter meinen Ausführungen stehen Fakten.
Die oberen Scheinwerfer sind in Deutschland sehrwohl zugelassen. Wieso hätten sonst auch tausende von Tracs die die Fronthydraulik ab Werk montiert hatten das Werk Gaggenau so verlassen? Auf die oberen Scheinwerfer darf aber nur umgeschaltet werden wenn die unteren, durch was für ein Gerät auch immer, verdeckt werden. Streng genommen darf man auf der Straße dann nur noch 25 km/h fahren wenn die oberen eingeschaltet sind (soweit ich mich richtig erinnere).
Werde bei Gelegenheit mal das Beiblatt zum Fehrzeugschein von unserem 700er anschauen/abfotografieren/hier einstellen.
Es gibt bei uns in der Gegend auch Bauern, die fahren in der Nacht mit eingeschalteten Arbeitsscheinwerfern oben an der Kabine weil sie kein Abblendlicht haben das über das Mähwerk oder den Siloballen, den sie gerade an der FH befördern, hervor scheint.
Desweiteren gibt es auch noch die Möglichkeit, dass oben Arbeitsscheinwerfer eingebaut sind. Die kann man dann auf dem Feld zusammen mit den Scheinferwern unten einschalten. Aber auf der Straße sind sie nicht erlaubt.
Dann gibt es noch den Spezialumbau von Hartmut Diekmann.
https://www.trac-technik.de/Forum/showth...p?tid=2185
auch die folgenden Seiten des Threads beachten.
Ich meine jetzt nicht die Arbeitsscheinwerfer die an den Spiegeln montiert sind.
Die Ungereimtheiten mit der Steuer und Gewährleistung bleiben.
Dass wir uns darüber lustig machen, dass Daimler angeblich nie selber 1800er hergestellt hat, musst du halt mal so akzeptieren.
Gruß
Wolfgang