02.06.2015, 18:37
Hallo Miri?,-
ein Pächter kann nicht für Bauliche Anlagen Entschädigungspflichtig gemacht werden,-außer du hast etwas mit dem Schwarzbau zu tun.
Das muss wohl die Stadt vom Eigentümer verlangen.
Außerdem sind solche "Bauliche Anlagen" im Außenbereich kein Problem wenn es der Land und Forstwirtschaft dient.
Also ganz ruhig bleiben.
MFG
Berni
ein Pächter kann nicht für Bauliche Anlagen Entschädigungspflichtig gemacht werden,-außer du hast etwas mit dem Schwarzbau zu tun.
Das muss wohl die Stadt vom Eigentümer verlangen.
Außerdem sind solche "Bauliche Anlagen" im Außenbereich kein Problem wenn es der Land und Forstwirtschaft dient.
Also ganz ruhig bleiben.
MFG
Berni