30.09.2015, 12:23
Moin,
ihr müsst das ganze umsetzen, wie ist dem Gesetz egal. Ihr dürft mit allem unten fahren wenn dadurch keine Gefährdung ausgeht! Also bindet eine Matratze um die Schaufel und schon geht es.
Dem Gesetz ist es egal, ob man eine 3 m hohe Ballengabel fahren kann, oder nicht. Dann musst man sie halt auf einen Anhänger verladen und mitnehmen. Das hierdurch ein Mehraufwand entsteht, ist dem Gesetz herzlich egal. Jeder Hersteller von Scheibeneggen, Drillmaschine etc. liefert Schutzfolien oder ähnliches für die Zinken oder Scheiben unter 2 m mit, montieren tut sie später niemand.
So lange nichts passiert, interessiert es niemanden.
Wenn der Frontlader oben unsicher wird, muss man entsprechend langsamer fahren, damit nichts passiert.
Viele Grüße
Jörg
ihr müsst das ganze umsetzen, wie ist dem Gesetz egal. Ihr dürft mit allem unten fahren wenn dadurch keine Gefährdung ausgeht! Also bindet eine Matratze um die Schaufel und schon geht es.
Dem Gesetz ist es egal, ob man eine 3 m hohe Ballengabel fahren kann, oder nicht. Dann musst man sie halt auf einen Anhänger verladen und mitnehmen. Das hierdurch ein Mehraufwand entsteht, ist dem Gesetz herzlich egal. Jeder Hersteller von Scheibeneggen, Drillmaschine etc. liefert Schutzfolien oder ähnliches für die Zinken oder Scheiben unter 2 m mit, montieren tut sie später niemand.
So lange nichts passiert, interessiert es niemanden.
Wenn der Frontlader oben unsicher wird, muss man entsprechend langsamer fahren, damit nichts passiert.
Viele Grüße
Jörg