22.01.2006, 17:50
In der Tat besteht ein sehr grosser Unterschied zwischen Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben bei Verkäufen von Gewerbetreibenden und Verbraucher) und Garantie. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers. Entsteht währen der Garantiezeit ein Defekt, so wird das Teil anstandslos und kostenlos ersetzt. Bei einer Gewährleistung liegt die Beweispflicht beim Verbraucher. Gewährleistung heisst, dass das Teil bei Lieferung in einwandfreiem Zustand war. Passiert etwas whärend der Gewährleistungsfrist, so muss der Verbraucher nachweisen, dass ein bestimmtes Teil bereits bei der Lieferung kaputt gewesen sein muss. Von der Rechtslage also ganz was anderes. 5 Jahre Gewährleistung ist lso nicht alzuviel wert, auch wenn es gut klingt. 5 Jahre Garantie hingegen ist wie eine Vollkaskoversicherung.
mfg
Hurz
mfg
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