26.04.2016, 11:03
Ich finde diese Diskussion interessant, Ich finde auch das gezeigte Gülleexpressgespann sehr Interessant, sinnvoll oder schön oder auch nicht mal dahingestellt.
Ich selber würde vielleicht nicht gerne damit fahren wollen, aber erlaubt ist es.
Für den Erbauer und Betreiber ist es nach seiner Aussage wirtschaftlich und das sollte Ihm genügen.
Auch wenn es einleuchtend oder wünschenswert ist das bei einem Gespann aus 2 Anhängern hinter einem Zugfahrzeug der schwerere immer vorne als erstes angehängt sein sollte,........es gibt kein Gesetz welches genau das vorschreibt.
Nicht ganz identisch aber auch sehr Interessant wurde an anderer Stelle schon vor Jahren diskutiert ob 2 1-Achs Anhänger hinter einem Unimog erlaubt sein können :
http://www.verkehrsportal.de/board/index...opic=45910&st=0&p=678757entry678757
Hier wird ein auflaufgebremster 2,7T Tandemanhänger hinter einem scheinbar etwas "hochbeinigen" wirkenden 1-Achs Anhänger angehängt. Die angebaute K50 am ersten Anhänger wurde auch nachgerüstet, auch in meinen Augen etwas zu weit hinter der Achse,...........
Dennoch ist der Betrieb offiziell erlaubt,...........Ich würde da auch nicht mit fahren wollen
M.f.G. Dieter
Ich selber würde vielleicht nicht gerne damit fahren wollen, aber erlaubt ist es.
Für den Erbauer und Betreiber ist es nach seiner Aussage wirtschaftlich und das sollte Ihm genügen.
Auch wenn es einleuchtend oder wünschenswert ist das bei einem Gespann aus 2 Anhängern hinter einem Zugfahrzeug der schwerere immer vorne als erstes angehängt sein sollte,........es gibt kein Gesetz welches genau das vorschreibt.
Nicht ganz identisch aber auch sehr Interessant wurde an anderer Stelle schon vor Jahren diskutiert ob 2 1-Achs Anhänger hinter einem Unimog erlaubt sein können :
http://www.verkehrsportal.de/board/index...opic=45910&st=0&p=678757entry678757
Hier wird ein auflaufgebremster 2,7T Tandemanhänger hinter einem scheinbar etwas "hochbeinigen" wirkenden 1-Achs Anhänger angehängt. Die angebaute K50 am ersten Anhänger wurde auch nachgerüstet, auch in meinen Augen etwas zu weit hinter der Achse,...........
Dennoch ist der Betrieb offiziell erlaubt,...........Ich würde da auch nicht mit fahren wollen
M.f.G. Dieter